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Krankenkassenwechsel für gesetzlich Versicherte

Mit einem Krankenkassenwechsel können gesetzlich Versicherte viel Geld sparen. Die Beitragssätze verschiedener Kassen unterscheiden sich stark.

Wer selbstständig ist oder als Angestellter mehr als 3.937,50 Euro brutto im Monat bzw. 47.250 Euro im Jahr verdient, kann das System der gesetzlichen Krankenversicherung verlassen und zu einem privaten Anbieter verlassen. Dort bekommt er oft mehr Leistung für weniger Geld. Arbeitnehmern, die weniger verdienen, steht diese Möglichkeit nicht offen, sie müssen in der gesetzlichen Kasse bleiben. Allerdings können auch sie durch einen Krankenkassenwechsel viel Geld sparen.

Um zu einer anderen Kasse innerhalb des gesetzlichen Systems wechseln zu dürfen, muss vor allem eine Bedingung erfüllt sein: Der Versicherte muss vor seiner Kündigung mindestens 18 Monate lang in der betreffenden Kasse Mitglied gewesen sein. Eine Ausnahme von dieser Minimalfrist gilt nur dann, wenn die Krankenkasse ihre Beiträge erhöht oder sich mit einer anderen Kasse zusammenschließt.

Vor allem im ersten Fall, wenn also die Beiträge wieder einmal steigen, denken viele Menschen an einen Krankenkassenwechsel. In der Tat sind die Unterschiede in den Beitragssätzen enorm, Differenzen von einem Prozent beim Beitragssatz (also zum Beispiel: 12,9 Prozent bei Kasse A und 13,9 Prozent bei Kasse B) sind keine Seltenheit. Je nach Höhe des Gehaltes machen diese unterschiedlichen Beitragssätze mehrere hundert Euro im Jahr aus, so dass sich ein Kassenwechsel wirklich lohnen kann. Die Kündigung muss stets schriftlich und unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Fristen erfolgen. Diese gelten nicht im Falle der Sonderkündigung wegen einer Beitragserhöhung oder Fusion.

Wer einen Krankenkassenwechsel plant, sollte sich allerdings nicht ausschließlich an der Höhe der Beiträge orientieren. Denn nicht jede Kasse gewährt ihren Versicherten die gleichen Leistungen. Zwar gibt es einen verbindlichen Katalog, in dem bestimmte Mindeststandards festgeschrieben sind. Einige Anwendungen, Heilmethoden oder Vorsorgeuntersuchungen werden von manchen Krankenkassen auf freiwilliger Basis übernommen, andere verweigern die Zahlung. Wegen dieses Ermessensspielraums kann ein Wechsel für manchen Versicherten trotz niedrigerer Beiträge keinen Sinn machen, weil er dann Leistungen aus der eigenen Tasche zahlen müsste, die bei seiner bisherigen Kasse inklusive waren.

Weitere Argumente, die bei einem möglichen Krankenkassenwechsel beachtet werden müssen, sind mögliche Bonusprogramme (etwa für Zahnbehandlungen oder Vorsorgeuntersuchungen) sowie die Erreichbarkeit. Denn wer persönliche Beratung wünscht, braucht eine Geschäftsstelle in seiner Nähe.

 
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