Steuererklärung online über das globale Dorf
Die Steuererklärung online auszufüllen ist in Deutschland seit guten zwei Jahren mögl... mehr
Da die gesetzliche Riesterrente zur Altervorsorge nicht mehr ausreicht gibt es die Möglichkeit der privaten
Vorsorge. Dies ist die Riesterrente. Sie ist die private, auf
freiwilliger Basis, mögliche Form der Altersvorsorge, die durch Zulagen
des Staates unterstützt wird und durch weitere Sonderausgabenabzüge eine
sichere Art der Altersvorsorge ist. Natürlich besteht keine
Verpflichtung diese in Anspruch zu nehmen, genausowenig wie die Pflicht
besteht die Förderungen durch den Staat in Anspruch zu nehmen. Die
Riester-Rente ergänzt positiv die gesetzliche Rentenversicherung und
wird durch das Altersvermögensgesetz geregelt. Da nicht alle Menschen Riesterrentenberechtigt sind ist für diese Gruppe
die Rürup-Rente von besonderem Interesse, welche seit 2005 auch durch
staatliche Steuervorteile gefördert wird. Hier gilt allerdings ein
Mindestbetrag, für den man alleine aufkommen muss.
Während der Versicherungsnehmer noch aktiv im Arbeitsleben tätig ist,
zahlt er jeden Monat seine vertraglich festgesetzten Beiträge ein und
wird zusätzlich vom Staat noch gefördert. Den Betrag, den er selbst
bezahlt, garantiert der Anbieter ihm auch später während der Rente
auszuzahlen. Weiterhin muss der Anbieter die Beiträge des
Versicherungsnehmers mit 2,75% verzinsen, aber gleichzeitig die
Auszahlung eben dieses Betrages garantieren.
Im Falle ein vorzeitigen Auszahlung der Rente, muss der bislnag
erhaltene Teil der staatlichen Förderung zurück gezahlt werden.
Durch die Angabe der Beiträge zur Risterrente als Sonderausgaben lassen
sich diese einfach und bequem von der Einkommensteuer absetzen. Das
Finanzamt prüft automatisch, ob diese Absetzung für den Steuerzahler
günstiger ist als die Zulagen.
Besonders interessant ist die Grundzulage und die Kinderzulage für
Geringverdiener, mit vielen Kindern im Haushalt. Sollte dies nicht der
Fall sein, so ist die Riesterrente und die Rüruprente dennoch durch den Sonderausgabenabzug von Interesse.
Nachteile ergeben sich allerdings ebenso wie Vorteile, zum Beispiel aus
der steuerpflichtigen Auszahlung der Rentenauszahlung oder auch nur
Teilen dieser. Des Weiteren muss man die Zulagen zurückzahlen, wenn man
vor Rentenantritt verstirbt. In einer Ehe ist es allerdings möglich die
Zulagen des Verstorbenen zu übernehmen.
Alexander Engel
alexander.engel[at]charismedia.de
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