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Die Erbschaftssteuer und was damit zusammenhängt

Erbschaftssteuer ist eine steuerliche Regelung in Deutschland. Es gibt verschiedene Freibeträge für verschiedene Familienmitglieder im Falle der Erbschaft.

Wenn der Fall eintritt, dass ein Erbe anfällt, dann ist das bei uns in Deutschland entsprechend gesetzlich geregelt in Bezug auf Höhe und steuerlichen Behandlung der Erbschaft. Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer auf den so genannten Vermögenserwerb in Bezug auf den Tod eines Menschen. In Deutschland ist sie als so genannte Erbanfallsteuer beschrieben.

Das heißt, sie behandelt den konkreten Erwerb in Bezug auf den jeweiligen Erben, Pflichtteilsberechtigten oder auch Vermächtnisnehmer. Dabei muss man aber erwähnen, dass sie nicht das hinterlassene Vermögen als Ganzes betrachtet und heranzieht. Gerechtfertigt wird die Erbschaftssteuer mit einer erhöhten Leistungsfähigkeit des Erben, wenn er in der Lage dazu ist, aber jedoch ohne mehr von ihm zu verlangen, als es auch notwendig wäre.

Die Rechtsgrundlagen für die Erbschaftssteuer aber auch für die Schenkungssteuer, die ja auch in gewisser Weise mit der Erbschaftssteuer verknüpft ist, sind verzeichnet im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz. Ebenfalls findet man dazu Informationen in der Erbschaftssteuerdurchführungsverordnung. Dabei richtet sich aber die Bewertung des jeweiligen Vermögens nach gewissen Vorschriften in Bezug auf das so genannte Bewertungsgesetz.

Bereits im Mittelalter war es bekannt, gewisse Abgaben zu leisten, wenn ein Erbe anfiel. Damals wurde es auch unter anderem Erbschaftszehnt oder Besitzwechselabgabe genannt. Diese Abgaben wurden an den Grundherrn oder auch an den jeweiligen König abgegeben. 1873 wurde das erste moderne Erbschaftssteuergestez in Preußen erlassen. Des weiteren wurden dann im Jahre 1894 in Hamburg und 1899 in Baden Erbschaftssteuergesetze erlassen. Im Jahre 1906 auf dem Reichstag wurde das Erbschaftssteuergesetz landesrechtlich vereinheitlicht.

Jedem Erwerber steht ein gewisser Freibetrag zur Verfügung im Falle einer Erbschaft. Der Freibetrag ist (für den steuerfreien Erwerb) 307.000 Euro (Ehegatten), für das Kind der Steuerklasse 1 205.000 Euro, für Personen der Steuerklasse 1 51.200 Euro, Steuerklasse 2 10.300 Euro und Steuerklasse 3 5.200 Euro (alle Daten Stand 2008). Dem überlebenden Ehegatten und den Kindern wird außerdem ein zusätzlicher Versorgungsfreibetrag gewährt.

Die Erbschaftssteuer ist eine Ländersteuer. Dies ist deshalb so, weil diese Steuer an die Länder gehen. Und es ist eine direkte Steuer, da nämlich die Steuerträger und Steuerschuldner identisch sind. Wer sich genau über die Gesetzgebung informieren möchte, der sollte sich beim Fachmann entsprechend beraten lassen.

von Daniel Scholz
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