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Die Steuerklasse bestimmt die Höhe der Einkommenssteuer

Die Steuerklasse, oder auch Lohnsteuerklasse genannt, ist die Kategorie, in welche man eingestuft wird. Sie legt die Höhe der zu zahlenden Steuern fest.

Die Höhe der Steuern, die ein Arbeitnehmer zu zahlen hat, richtet sich bei diesem nach der Steuerklasse, oder auch Lohnsteuerklasse genannt, welche auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen ist. Die Steuer, welche aufgrund der Steuerklasse abgezogen wird, wird auch als Einkommenssteuer bezeichnet. Laut dem Einkommenssteuergesetz der Bundesrepublik Deutschland werden in Deutschland sechs verschiedene Steuerklassen unterschieden.

Die Lohnsteuerklasse I gilt für Arbeitnehmer, welche den Familienstand ledig, verheiratet oder verwitwet auf ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen haben. Die Steuerklasse I gilt jedoch nur dann, wenn die Steuerklassen III oder IV nicht zutreffen. Die Lohnsteuerklasse II gilt für Arbeitnehmer, welche die Voraussetzungen der Lohnsteuerklasse I erfüllen, welche aber alleinerziehend mit Kind sind. Diesen Arbeitnehmern mit Kind steht der sogenannte Freibetrag für Alleinerziehende mit Kind zu. Für die Steuerklasse III gibt es zwei Gruppen von Arbeitnehmern.

Zum einen gilt sie für Arbeitnehmer, welche verheiratet sind und mit ihrem Ehegatten dauerhaft zusammenleben, wobei der Ehegatte keinen Arbeitslohn bezieht oder auf Antrag beider Eheleute in der Steuerklasse V eingetragen ist. Die zweite Möglichkeit besagt, dass der Arbeitnehmer verwitwet ist, wobei beide Eheleute zum Zeitpunkt des Todes des Ehegatten voll Einkommenssteuerpflichtig waren und zu diesem Zeitpunkt dauerhaft zusammengelebt haben. Die Steuerklasse III gilt in diesem Fall nur in demjenigen Kalenderjahr, welches dem Todesjahr des Ehegatten folgt.

Die Steuerklasse IV gilt bei allen Arbeitnehmern, welche verheiratet sind und dauerhaft zusammenleben, sofern beide Ehegatten vollständig einkommenssteuerpflichtig sind. Außerdem müssen beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen. Die Steuerklasse IV gilt nicht, wenn der für einen der beiden Ehegatten die Steuerklasse V auf der Lohnsteuerkarte ausgeschrieben ist. Die Steuerklasse V ist für verheiratete Arbeitnehmer gültig welche dauerhaft zusammenleben und welche beide einen Antrag darauf stellen, dass einer der beiden Ehepartner in die Steuerklasse V eingetragen wird, wobei sie damit gleichzeitig zustimmen müssen, dass der andere Ehepartner automatisch für die Steuerklasse III eingetragen ist. Die Lohnsteuerklasse VI ist für Arbeitnehmer vorbehalten, welche ein zweites oder drittes Arbeitsverhältnis beantragen müssen und dafür eine eigene Lohnsteuerkarte benötigen.

von Detlef Gielen
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Fragen zum Beitrag: “Die Steuerklasse bestimmt die Höhe der Einkommenssteuer”

 

Kommentare

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test [Gast]

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also Einkommensteuerklassen können nichts mit der Lohnsteuerkarte zu tun haben.

Lohn EInkommen. also kompletter Artikel Unsinn.

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