Tagesgeld Angebote sind eine effektive Geldanlage
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Sie sind Unternehmer und nutzen Ihren PKW dienstlich und privat, haben ihn allerdings in das Betriebsvermögen eingelegt. Dann müssen sie aufgrund des Steuerrechts den privaten geldwerten Vorteil, den sie aus der Privatnutzung ziehen, von Ihren Aufwendungen abziehen, da dieser nicht steuerlich absetzbar ist. Das Steuerrecht sieht momentan zwei Möglichkeiten vor, wie man diesen geldwerten Vorteil abrechnen kann.
Einmal gibt es die Fahrtenbuchmethode, bei der alle Fahrten in ein Buch eingetragen werden, so dass man den Anteil genau bestimmen kann und es gibt die sogenannte Ein- Prozent- Regelung, die der Gesetzgeber als eine Art Pauschallösung anbietet. Hier nimmt man einfach ein Prozent des Listenpreises des benutzten Fahrzeugs und rechnet diesen als geldwerten Vorteil ab.
Dass die Fahrtenbuchmethode ein gewisses Maß an Mehraufwand bedeutet, ist offensichtlich, da man ja alle Fahrten immer wieder eintragen muss. Allerdings hat diese Methode oft den Vorteil, dass man Ende weniger abrechnen muss als bei der Ein- Prozent- Regel. Gerade wenn man den PKW privat recht wenig nutzt, ist dies auf jeden Fall anzuraten. Hier liegt oft einiges an Sparpotential verborgen, welches es unbedingt zu nutzen gilt. In der nächsten Zeit soll sich die Steuergesetzgebung in diesem Punkt allerdings verschärfen, so dass Experten momentan sowieso die Fahrtenbuchmethode empfehlen.
Mit dieser Gesetzesverschärfung möchte der Fiskus potentiellem Missbrauch vorbeugen und verlangt demnächst in den meisten Fällen das Führen eines Fahrtenbuches. Nur noch Fahrzeuge, die zu mindestens 50 Prozent betrieblich genutzt werden, dürfen dann nach der Ein- Prozent- Regelung versteuert werden.
Wie man sieht, lohnt sich das Führen eines Fahrtenbuches auf jeden Fall. Entweder, weil der Gesetzgeber es sowieso vorschreibt, oder weil es in anderen Fällen die wirklich lohnenswertere Alternative ist. Genauere Hinweise und Berechnungen, welche Methode für sie im Einzelfall am interessantesten ist, bekommen Sie bei Ihrem persönlichen Steuerberater. Aber sie sollten diesen Punkt auf jeden Fall ansprechen und auch selbst darauf achten. Denn wer kann in der heutigen Zeit noch Geld verschenken? Dieses kann man lieber in das eigene Geschäft investieren, um im globalen Wettbewerb mithalten zu können. Wir wünschen Ihnen dabei viel Erfolg und allseits eine gute und steuergünstige Fahrt.
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