Freiwillige Krankenversicherung – wo abschließen?
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Für die Haltung eines Fahrzeuges innerhalb von Deutschland muss man also eine Kraftfahrzeugsteuer bezahlen. Jedoch beginnt die tatsächliche Steuerpflicht erst mit der Zulassung des Fahrzeuges zum Straßenverkehr. Bei Besitz eines Fahrzeuges ist man noch nicht steuerpflichtig. Fahrzeuge sind alle Kraftfahrzeuge, die nicht permanent schienengeführt sind. Man muss entsprechend für Krafträder, Personenkraftwagen, Wohnmobile, Lastkraftwagen, Anhänger, Zugmaschinen und andere Fahrzeuge mit Motor eine Steuer bezahlen.
Die Höhe der LKW Steuer bemisst sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeuges. Unter den Bereich LKW fallen alle Kraftfahrzeuge, die hauptsächlich zum Transport von Waren und Gütern bestimmt sind und damit zu den Nutzfahrzeugen gehören. Die exakte Höhe wird jeweils für 200 Kilogramm Gewicht festgelegt. So kosten 200 Kilogramm bei einem Gesamtgewicht zwischen 2.000 und 3.000 Kilogramm 12,02€. Wiegt ein LKW mehr als 3.500 Kilogramm, dann werden außerdem die Schadstoffklasse und Geräuschklasse des Fahrzeuges für die Berechnung der Steuer berücksichtigt.
Allerdings gibt es auch einige Steuervergünstigungen und sogar Steuerbefreiungen für ausgewählte Fahrzeuge. Bei LKWs, die bei der Feuerwehr, dem Zoll, der Polizei, dem Wegebaudienst oder der Straßenreinigung eingesetzt werden, gibt es keine Steuer, sie sind steuerbefreit. Für Fahrzeuge in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gibt es mögliche Steuervergünstigungen und teilweise auch Befreiungen. Ein LKW mit Oldtimer-Status bekommt einen Pauschalsteuersatz auferlegt. Aktuell liegt dieser bei 191,73€.
Durch einen Steuerbescheid, der ab dem Tag der Zulassung zum Straßenverkehr gilt und alle Vergünstigungen berücksichtigt, wird die Kraftfahrzeugsteuer unbefristet festgesetzt. Erst mit der Abmeldung entfällt auch die Steuerpflicht.
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