Kann man einen Kredit für Arbeitslose bekommen?
Ein Kredit für Arbeitslose ist ein heikles Thema. Viele Arbeitslose bemühen sich tats... mehr
Grundsätzlich sollte man zur Abgabe der Steuererklärung die jeweilige elektronisch angebotenen Steuerprogramme der Finanzbehörden nutzen, in der Regel erfolgt so eine raschere Bearbeitung, gerade wenn Erstattungen zu erwarten sind.
Tipp 1: Sind Sie ständig durch wechselnde Arbeitsorte abwesend, können Sie bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden von Ihrer Wohnung, eine Verpflegungsmehraufwendungen von 6,- Euro als Werbungskosten angeben. Erstattungen durch den Arbeitgeber sind entsprechend davon wieder abzuziehen. Wenn Sie mehr als 14 Stunden unterwegs sind, können Sie 12,- Euro als Verpflegungsmehraufwendungen ansetzen. Sind Sie den ganzen Tag unterwegs, können Sie 24,- Euro als Werbungskosten ansetzen.

Tipp 2: Kosten für einen Steuerberater oder ein Steuerprogramm zum Erstellen von Steuererklärungen können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in der Steuererklärung angegeben werden. Allerdings müssen diese direkt den einzelnen Einkunftsarten zugeordnet werden.
Tipp 3: Sofern Sie Arbeitskleidung haben, können Sie die Reinigungskosten als Werbungskosten angeben. Sofern die Arbeitskleidung privat gewaschen wird, können Sie folgende Formel angeben: 48x 3kg x 0.93 € = 134,- €.
Tipp 4: Auch die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe in der privaten Steuererklärung angegeben werden. Erstattungen müssen im Jahr der Zahlung wieder gegen gerechnet werden.
Tipp 5: Anschaffungen wie zum Beispiel ein Computer, können als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung unter der Anlage N angegeben werden. Sofern die Anschaffungskosten mehr als 410 € betragen, muss der Computer über 3 Jahre abgeschrieben werden. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel ohne Nachweis 50% als berufliche Nutzung.
Tipp 6: Krankheitskosten, Praxisgebühren, Kosten für Medikamente oder Fahrtkosten zum Arzt können als außergewöhnliche Belastung angegeben werden. Damit diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen angegeben werden können, muss eine Grenze (zumutbare Eigenbelastung) überschritten werden.
Tipp 7: Handwerkehrrechnungen können ab dem Veranlagungsjahr 2006 in der Steuererklärung angeben werden. Das Finanzamt beteiligt sich an diesen Kosten mit 20%. Allerdings werden hier nur die Kosten für die Arbeitsleistung zum Abzug anerkannt.
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