Mit dem Lohnrechner herausfinden, wie Sie mehr verdienen können
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Generell werden die Fahrtkosten für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz erstattet. Man spricht hier auch oft von der Pendlerpauschale, da unter diese Art von Erstattungskosten auch alle geldlichen Aufwendungsmittel für öffentliche Verkehrsmittel fallen, die ausgegeben werden müssen, um einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Ausnahmen machen lediglich die Nutzung von Flugzeugen und Taxis. Innerhalb einer Steuererklärung werden Fahrtkosten unter den Gesamtbereich der Werbungskosten detailliert mit eingetragen.
In der Steuererklärung können Fahrtkosten pro geleisteten Arbeitstag angegeben werden. Hier hat sich im Laufe der Jahre einiges verändert. So bekam man im Jahre 2002 noch mehr Cent je gefahrenen Kilometer, und ab einer Arbeitsplatzentfernung von zehn Kilometern erhöhte sich dieser Cent Betrag für jeden weiteren Kilometer noch einmal. Doch auch hier hat die Regierung Einsparungsmaßnahmen für diese Fahrtkostenerstattung durchgesetzt. Erst hat sich nur der Betrag für jeden geleisteten Kilometer stark verringert und ab Januar 2007 darf für die ersten anfallenden 20 Kilometer gar keine Fahrtkostenerstattung mehr angegeben werden.
Arbeitnehmer, die einen kürzeren Arbeitsweg als 20 Kilometer besitzen, bekommen also ab 2007 keine Fahrtkostenerstattung mehr. Diejenigen, die weiterhin über 20 Kilometer fahren müssen, um den Arbeitsplatz zu erreichen, können nur noch volle Kilometer angeben und diese auch nur noch für die einfache Entfernungsstrecke, sprich nur noch für den Hinweg. Weiterhin wird eine Höchstgrenze vom Bund angesetzt, die maximal in der Steuererklärung für die Fahrtkosten erstattet werden kann. Höhere Beträge können nur in absoluten Ausnahmefällen und nach stichhaltigen Nachweisen des Arbeitnehmers erstattet werden.
Die Einsparungen im Bereich der Fahrtkostenerstattung sind ein Reizthema unter den deutschen Bundesbürgern. Gerade die Autofahrer sind sowieso schon durch ständig steigende Kraftstoffkosten gebeutelt und sehen einzig und allein einen Lichtblick in der jährlichen Steuererklärung, wenn die Fahrtkosten dort geltend gemacht werden können. Experten hingegen wollen diese Art der Arbeitnehmersubvention vollständig streichen was natürlich in der Bevölkerung für den kompletten Unmut sorgt.
Das Finanzamt prüft in der Steuererklärung gerade die Fahrtkosten ganz genau, da viele Steuerzahler hier gerne mal den einen oder anderen Kilometer dazuerfinden. Die Prüfung fällt den Finanzbeamten in Zeiten digitaler Routenplaner nicht schwer und Betrügereien fallen gleich auf. Dies gilt auch in Bezug auf die Angabe der geleisteten Arbeitstage. Wer hier in seiner Steuererklärung bei Fahrtkosten einen Aufwand von mehr als 230 Arbeitstagen angibt, die für eine fünf Tage Woche gelten, sollte das anhand von Beweisen für Urlaubsverzicht oder Wochenendarbeit genau begründen können.
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