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Erlangen Sie den Überblick über die Lohnsteuerklassen

Jeder Arbeitnehmer wird einer Lohnsteuerklasse zu geordnet, damit man die steuerlichen Abzüge vom Bruttogehalt berechnen kann. Nur so ist es fair.

Wir alle müssen Steuern zahlen und das nicht zu knapp. Wer hat sich nicht schon geärgert wenn vom sauer verdienten Geld am Ende des Monats weniger ausgezahlt wird als man eigentlich verdient hat. Und schon stellt sich die Frage wie viel zahlen wir eigentlich an den Staat.

Jeder zahlt andere Steuerbeiträge und das liegt an der Lohnsteuerklasse der er angehört. Es gibt genau sechs Lohnsteuerklassen, die alle auf einer anderen Basis liegen. Die Lohnsteuerklassen entscheiden wie viel Lohnsteuer, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer gezahlt werden.

Zur Berechnung der Lohnsteuer wird eine Lohnsteuertabelle verwendet, auf der jede Lohnstufe und Steuerklasse aufgeführt ist. Freibeträge werden vor der Berechnung dem Bruttolohn abgezogen um keine Ungerechtigkeit aufkommen zu lassen. Also die Besteuerungsmerkmale entscheiden darüber was am Ende übrig bleibt. Diese Tabelle findet man im Internet und kann sie auch bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Hier eine kleine aber auf das Wesentliche beschränkte Erläuterung der einzelnen Lohnsteuerklassen.

Lohnsteuerklasse I ist für Ledige, Geschiedene und Verheiratete, die ständig getrennt leben, oder auch Verwitwete die nicht die Voraussetzung erfüllen Klasse III oder IV anzugehören und Ihnen kein Haushaltsfreibetrag zusteht. Lohnsteuerklasse II ist für alle denen ein Haushaltsfreibetrag zusteht, weil sie mindestens ein Kind haben und das Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag bekommen. Allerdings darf keine zweite erwachsene Person in dem Haushalt gemeldet sein. Lohnsteuerklasse III gilt für verheiratete Arbeitnehmer wenn nur er Arbeitslohn erhält oder der Ehepartner der Lohnsteuerklasse V angehört.

Lohnsteuerklasse IV gilt bei verheirateten, wo beide unbeschränkt Steuerpflichtig sind. Also beide erhalten einen Arbeitslohn bei dem die Höhe ungefähr gleich ist. Diese Lohnsteuerklasse ist identisch mit der Lohnsteuerklasse I. Lohnsteuerklasse V ist für verheiratete, die beide Arbeitslohn bekommen aber einer auf Antrag in Klasse III ist, da sein Lohn doch erheblich höher ist. Lohnsteuerklasse VI hat jeder zusätzlich zu seiner normalen Steuerklasse, wenn er nebeneinander von mehreren Arbeitgebern bezahlt wird. In dieser Lohnsteuerklasse werden keine Freibeträge mehr berücksichtigt, da diese ja schon bei der ersten Lohnsteuerklasse abgezogen wurden.

 
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von Florian Kuhn 06.02.2008
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