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Grunderwerbssteuer Erbpacht und wie sie errechnet wird

Beim Kauf eines Erbpachtgrundstücks kauft man das Grundstück nicht wirklich - muss man nun eine Grunderwerbssteuer Erbpacht an das Finanzamt entrichten?

Grunderwerbssteuer Erbpacht
© Kzenon - Fotolia.com

Wenn potentiellen Immobilienkäufern und Bauherren Grundstücke oder Immobilien mit einem Erbbaurecht angeboten werden, dann können die meisten mit diesem Begriff zunächst einmal gar nichts anfangen. Das Erbbaurecht ist etwas ganz spezifisches, dass es ausschließlich in Deutschland gibt. Wenn man ein Grundstück mit Erbpacht erwirbt, dann erwirbt man es eigentlich gar nicht, sondern man erwirbt lediglich ein Nutzungsrecht. Gegenüber einer gewöhnlichen Pacht besteht der Unterschied jedoch darin, dass man das alleinige Nutzungs- und Entscheidungsrecht erhält, so dass man mit dem Grundstück machen kann was man möchte – ganz so als ob es sich um ein eigenes Grundstück handeln würde. Allerdings gilt ein Erbaurecht nicht ewig – sondern nur für eine begrenzte Zeit, die im Durchschnitt zwischen 50 und 99 Jahren liegt.

Auch beim Kauf von Grundstücken mit Erbbaurecht wird Grunderwerbsteuer fällig

Käufer von Grundstücken mit Erbpacht stellen sich natürlich sehr häufig die Frage, ob sie beim Kauf dazu verpflichtet sind die Grunderwerbsteuer zu bezahlen beziehungsweise ob sie eine Grunderwerbsteuer Erbpacht an das Finanzamt entrichten müssen. Diese Frage ist ganz leicht zu beantworten: ja, auch beim Kauf von Grundstücken oder Immobilien mit einem Erbbaurecht ist die Grunderwerbsteuer zu entrichten.

Dabei spielt es keine Rolle wer der Erpachtgeber ist. Dies kann sowohl die Stadt oder Gemeinde sein, als auch die Kirche, ein Unternehmen oder ein Privatperson – beim Erwerb eines solchen Grundstücks hat der Käufer die Grunderwerbsteuer Erbpacht zu bezahlen. Diese ist direkt nach der Unterschrift des notariellen Kaufvertrags an das Finanzamt zu überweisen. Erst dann, wenn der Steuerbetrag beim Finanzamt eingegangen ist, erteilt dieses die so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung, so dass die Eigentumsübertragung erfolgen kann.

Ein Erbbaugrundstück ist günstiger als der Marktpreis wäre

Manche Leute mögen sich jetzt vielleicht die Frage stellen, weshalb man ein Erbbaugrundstück kaufen sollte. Auch diese Frage ist ganz leicht zu beantworten: der Kauf lohnt sich insofern, dass man die Grundstücke deutlich günstiger angeboten kauft, als wenn man sie wie bei anderen Grundstücken zum Marktpreis erwirbt. Vor allem Kirchen bieten entsprechende Grundstücke gerne an. Die Nutzungsdauer wird im Erbbaurechtsvertrag extra auf einen sehr langen Zeitraum festgesetzt, so dass man mit gutem Gewissen darauf bauen kann – denn den Auslauf des Vertrags und somit die Rückgabe des Grundstücks wird man selbst mit größter Wahrscheinlichkeit nicht mehr erleben.

 
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von Kay Beck 27.03.2008
Gestellte Fragen: 1

Fragen zum Beitrag: “Grunderwerbssteuer Erbpacht und wie sie errechnet wird”

 
Frage 1
 
Gast - geschrieben am 07.02.2012 um 14:37

Kauf mit Niessbrauchrecht; wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

Beim Kauf eines Hauses, bei dem der Verkäufer bis zu seinem Tode das Niessbrauch- recht an der Immobilien behält, fällt auch eine Grunderwerbsteuer an und wie hoch ist diese dann?

Antworten 0 Es gibt noch keine Antworten auf diese Frage..

Kommentare

Bisherige Kommentare: 5
Autor:

Henk [Gast]

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Wieso steht in der Überschrift ...und wie sie errechnet wird, wenn hier kein Wort dazu zu finden ist. Ein Wichtigtuer wer solche inhaltslosen Artikel verfasst und den Leuten hier die Zeit stiehlt.

Autor:

Knalker [Gast]

kann diesem Kommentar nur voll zustimmen! Schwierig hierzu Informationen zu finden

Autor:

Gegges [Gast]

genau so geht es mir auch. Finde keine Infos über die Beträge, und wie sich sich errechnen.

Autor:

Berliner52 [Gast]

Hallo,

Die Grunderwerbsteuer ist genau wie beim Kauf. Würdejedoch nie wieder Erpacht nehmen und schon gar nicht von der Kirche. Die Erhöhungen ca. alle 10 Jahre um 30% führen dazu, dass die Immobilie irgendwann wertlos wird. Man kann es dann weder vermieten noch verpachten.

Autor:

DonVito [Gast]

@Berliner52, das kann nicht stimmen da es keinen Kaufpreis gibt von dem 3,5 % bezahlt werden müssen.

Ich glaube das es 3,5% vom 18-Fachen der Jahrepacht ist.

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