Prepaid Kreditkarte - Kreditkarte ohne Schufa
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Wer eine Immobilie wie zum Beispiel ein Grundstück oder ein Einfamilienhaus kaufen möchte, wird schnell feststellen, dass neben dem Kaufpreis noch weitere Kosten anfallen. Die so genannten Nebenerwerbskosten beim Immobilienkauf betragen in der Regel fünf Prozent vom eigentlichen Kaufpreis. Diese setzen sich aus der Grunderwerbsteuer zusammen, sowie den Kosten für Notar und Grundbuchamt. Dieser Artikel soll im speziellen auf diese Steuer eingehen und potentiellen Immobilienkäufer wichtige Hinweise und nützliche Tipps mit auf den Weg geben.
Die Steuer wird von den Gemeinden erhoben und über das Finanzamt eingezogen. Viele Käufer, welche die Grundsteuer senken wollen greifen zu verbotenen Mitteln. So ist es oft der Fall, dass ein anderer Kaufpreis vereinbart wird als er im Kaufvertrag steht. Das heißt einen Teil des Kaufpreises bezahlt der Käufer dem Verkäufer unter der Hand – ohne dass das Finanzamt etwas davon mitbekommt. Doch das ist Steuerhinterziehung und höchst illegal. Doch es gibt aber auch legale Tricks beziehungsweise Möglichkeiten um die Steuer senken zu können. Tatsächlich ist es nämlich so, dass viele Immobilie – insbesondere Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser – mit Inventar verkauft werden.

Zum Inventar zählen zum Beispiel Möbel oder Küche – im Prinzip jeder Gegenstand der im Objekt bleibt aber nicht Teil der Immobilie ist. Wird die Immobilie zusammen mit Inventar erworben, so kann man als Käufer das Inventar im explizit im Kaufvertrag ausweisen lassen und einen eigenen Preis dafür festsetzen. Damit wird dem Käufer garantiert, dass das Inventar mit in sein Eigentum übergeht, gleichzeitig kann der eigentliche Preis für die Immobilie gesenkt werden. Der Käufer muss also letztendlich einen Gesamtbetrag bezahlen, der sich aus dem Objektpreis und den Inventarkosten zusammensetzt. Steuern werden dadurch gespart, dass sich die Grunderwerbsteuer nur auf den Objektpreis bezieht und die Inventarkosten außen vor bleiben.
Es gibt aber noch weitere Möglichkeiten. So ist es zum Beispiel erlaubt Grundstücke oder Immobilien innerhalb der Familie zu verkaufen oder zu übertragen. Allerdings gilt diese Regelung nur für Verkäufe in direkter Linie innerhalb der Familie, also zwischen Eltern und Kindern beziehungsweise zwischen Geschwistern.
Ich kaufe von meinem Bruder ein Grundstück.Habe ich einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer
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Kommentare
jakob [Gast]
die information im letzten satz ist falsch.
der erwerb in "gerader linie" umfasst nciht die geschwister. diese sind die sog. Seitenlinie.