Finanzen & Versicherung

rating
2 Bewertungen

Steuerfreibetrag eintrag und mehr netto verdienen

Wer sich einen Steuerfreibetrag eintragen lässt, der kann seinen Nettolohn erhöhen. Erfahren Sie mehr über Steuerfreibeträge und Werbungskosten.

steuerfreibetrag
© Bernd_Leitner - Fotolia.com

Arbeitnehmer die täglich eine weite Fahrtstrecke zum Arbeitsplatz zurücklegen, können nach dem abgelaufenen Kalenderjahr über ihre Steuererklärung einen Teil der Fahrtkosten zurück erstattet bekommen. Die Fahrtkosten müssen nur fein säuberlich dokumentiert sein, so dass man sie als Werbungskosten geltend machen kann. Was die Dokumentation betrifft, so ist es ratsam ein Fahrtenbuch zu führen. Arbeitnehmer, die unterschiedliche Orte anfahren müssen, weil sie beispielsweise in einem großen Konzern arbeiten und jede Woche in einer anderen Niederlassung sind, sollten auf jeden Fall ein Fahrtenbuch führen. Denn in solchen Fällen schauen die Finanzämter häufig genauer hin.

Die ermittelten und in der Steuererklärung angegebenen Werbungskosten werden dann vom Finanzamt von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers, was zur Folge hat dass er einen Teil seiner bereits gezahlten Einkommensteuer wieder zurück erstattet bekommt. Sollte die Rückerstattung relativ hoch ausfallen, dann kann es Sinn machen sich einen so genannten Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Durch diese Eintragung muss der Arbeitgeber weniger Lohnsteuer an das Finanzamt abführen, was zur Folge hat, dass sich Nettolohn oder Nettogehalt erhöhen. Der Steuerfreibetrag umfasst in etwas den Wert, den man sonst nach Ablauf des Kalenderjahres als Steuerrückerstattung erhält.

Einen Steuerfreibetrag kann man sich natürlich nicht nur für Fahrtkosten sondern auch für andere abzugsfähige Werbungskosten auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte ist übrigens zwingend erforderlich, denn ansonsten ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet die Lohnsteuer in voller Höhe an den Fiskus abzuführen. Um den Steuerfreibetrag eingetragen zu bekommen muss man sich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen. Gegenüber einem Finanzbeamten muss erläutert werden weshalb der Freibetrag eingetragen werden soll – und anhand welcher Basis dieser bemessen werden soll.

Sollte sich nach Abschluss des Jahres herausstellen, dass die Werbungskosten sogar noch höher als der eingetragene Freibetrag sind, so erhält man den Differenzbetrag natürlich ebenfalls zurück erstattet. Ist es hingegen so, dass man zu wenig Steuern bezahlt hat, so muss man diese unverzüglich nachzahlen – für die Nachzahlung wird allerdings keine Gebühr oder ein Säumniszuschlag fällig, schließlich hat das Finanzamt der Eintragung des Freibetrags zugestimmt.

 
Teilen
Gestellte Fragen: 1

Fragen zum Beitrag: “Steuerfreibetrag eintrag und mehr netto verdienen”

 
Frage 1
 
Gast - geschrieben am 30.01.2012 um 21:05

Fahrkostenerstattung in Höhe von 330 € monatlich, eigetragen auf der LSt.-Karte

Meine Tochter hat einen langen Weg zur Arbeit. Deshalb hat sie beim Finanzamt die Fahrkostenerstattung eintragen lassen. Monatlich wurden 330 € eingetragen. Muß der Arbeitgeber ihr diese Summe monatlich zahlen?

Vielen Dank im Voaraus für eine schnelle Antwort.

Antworten 0 Es gibt noch keine Antworten auf diese Frage..

Kommentare

Bisherige Kommentare: 0

Video zum Thema: “Steuerfreibetrag eintrag und mehr netto verdienen”

Verwandte Artikel

18.05.2011

Anleihe

18.05.2011

Basteln mit Geld

18.05.2011

Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig

18.05.2011

Das Factoring als Instrument zur kurzfristigen Umsatzfinanzierung

18.05.2011

KFZ-Steuer berechnen

18.05.2011

Lebensversicherung verkaufen oder kündigen ?

18.05.2011

Unternehmensanleihe

Meistgelesen in dieser Rubrik

Meistgelesen
Empfehlungen