Finanzen & Versicherung

rating
20 Bewertungen

Wie Sie die Grunderwerbsteuer verringern und umgehen können

Wer Immobilien kauft muss an das Finanzamt die Grunderwerbsteuer überweisen. Doch es einige gibt Tricks, um die Höhe der Steuer zu verringern.

Grunderwerbsteuer
© Falko Matte - Fotolia.com

In Deutschland sieht das Grunderwerbsteuergesetz vor, dass für die Übertragung von Immobilien – egal ob es sich dabei um einen Verkauf oder eine Schenkung handelt – eine Steuer zu entrichten ist. Diese Steuer, die so genannte Grunderwerbsteuer ist bei jeder Immobilientransaktion zu entrichten und beläuft sich auf eine Höhe von genau 3,5 Prozent und ist vom Käufer zu bezahlen. Dieser Prozentsatz bezieht sich immer auf die gesamte Kaufpreishöhe und nicht nur auf den Bodenwert oder Bodenanteil. Soll zum Beispiel ein Haus verkauft werden, dann beziehen sich die 3,5 Prozent auf den gesamten Kaufpreis. Für Immobilienkäufer ist das natürlich alles andere als erfreulich – schließlich entstehen für sie dadurch zusätzliche Kosten.

Was viele Leute nicht wissen ist die Tatsache, dass es Möglichkeiten gibt, die Grunderwerbsteuer vollständig oder zumindest teilweise umgehen zu können. Zunächst einmal soll vorgestellt werden, unter welchen Umständen es möglich ist die Steuer teilweise umgehen zu können. Das ist dann der Fall, wenn man eine neue Immobilie vom Bauträger kauft. Im Normalfall ist es so, dass man Grundstück und Haus komplett erwirbt und somit auf den gesamten Kaufpreis die Grunderwerbsteuer zu entrichten ist. Allerdings ist es je nach Neubauprojekt auch möglich, dass man zunächst einmal das Grundstück erwirbt, und der Bauträger mit einer zeitlichen Verzögerung das Bauvorhaben beginnt. Dann ist die Steuer nur für den Grundstücksanteil zu entrichten – auf die eigentlichen Baukosten fällt sie dann nicht an.

Die Möglichkeit die Grunderwerbsteuer vollständig zu umgehen besteht dann, wenn Immobilienverkaufe beziehungsweise Immobilientransaktionen innerhalb der Familie stattfinden – und zwar in direkter Linie. Damit ist gemeint, dass die Regelung für Immobilienübertragungen zwischen Eltern und Kindern gilt. Wenn also die Eltern beispielsweise ein Grundstück an ihre Kinder verkaufen oder sogar verschenken, dann berechnet das Finanzamt keine Steuer. Diese Tatsache lässt sich auch nutzen, wenn die Immobilien über mehrere Generationen hinweg übertragen werden sollen. Möchten beispielsweise die Großeltern eine Eigentumswohnung an ihre Enkel übertragen, dann müssen diese die Wohnung nur an ihre Kinder und dieser wiederum die Wohnung an ihre Kinder übertragen. Somit wird es möglich, dass die Enkelkinder keine Grunderwerbsteuer bezahlen müssen.

 
Teilen
Frage 1
 
Gast - geschrieben am 29.12.2010 um 20:16

Grunderwerbssteuer bei Verkauf zwischen ehemaligen Eheleuten

Nach der Scheidung kaufe ich die Hälfte des bisher gemeinsamen ehelichen Hauses von meiner Ex-Frau ab, d.h. ich bin nun Alleineigentümer, war bisher nur halber Eigentümer. Muss ich hierfür Grunderwerbssteuer zahlen?

Antworten 0 Es gibt noch keine Antworten auf diese Frage..
Frage 2
 
Gast - geschrieben am 30.01.2011 um 12:59

Grunderwerbsteuer Erbe zu einem Drittel (Neffe)

Hallo,

ich erbe zu einem Drittel ein Haus, andere 2/3 erben 2 Nichten des Erblassers. Ich möchte die 2/3 den 2 Damen abkaufen, das sind 200000 Euro. Muß ich aus der Summe 300000 oder 200000 Grunderwerbsteuer bezahlen ? Das Grundstück wurde früher meine Tante von ihrer Mutter überschrieben. (meiner Oma).

Gruß

Jürgen Böttiger

Antworten 2
 
Gast - geschrieben am 20.06.2012 um 18:02

Das Grundstück wurde früher meine Tante von ihrer Mutter überschrieben. (meiner Oma).

ist ihre tante dann nicht ihre Mutter?

 
Gast - geschrieben am 22.06.2012 um 07:40

ich würde mal denken die schwester der mutter !

Frage 3
 
Gast - geschrieben am 02.02.2011 um 12:42

Grunderwerbssteuer Tochter und Partner

Wenn ich mein Haus meiner Tochter und deren Lebenspartner (nicht verheiratet) übertrage, muss der Partner meiner Tochter Grunderwerbssteuer bezahlen?

Antworten 0 Es gibt noch keine Antworten auf diese Frage..
Frage 4
 
Gast - geschrieben am 05.07.2012 um 12:51

Immobilie vom Sohn auf die Mutter übertragen?

Ist Grunderwerbsteuer zu entrichten, wenn eine Immobilie vom Sohn auf die

Mutter übertragen wird?

Antworten 0 Es gibt noch keine Antworten auf diese Frage..
Frage 5
 
Gast - geschrieben am 13.11.2012 um 12:30

Grunderwerbssteuer Wintergarten

gehört der Wintergarten zum wesentlichen Bestandteil des Gebäudes ?, und erst recht wenn er nachträglich angebaut wurde, rein theoretisch kann er auch einzeln stehen, man spart sich dadurch nur eine Wand + Tür ;-)

Danke

Antworten 0 Es gibt noch keine Antworten auf diese Frage..
Frage 6
 
Gast - geschrieben am 18.01.2013 um 13:02

Grunerwerbsteuer bei kauf vom Schwager

Ich möchte ein Haus von meinem Schwager kaufen. Kann ich irgendwie die Grunderwerbsteuer umgehen oder mindern.

Antworten 0 Es gibt noch keine Antworten auf diese Frage..

Kommentare

Bisherige Kommentare: 30
Autor:

Uwe [Gast]

Bewertung
rating

1. Beim Erwerb eines noch zu bebauenden Grundstücks ist, entscheidend, ob die Verträge in einem objektiven engen sachlichen Zusammenhang zueinender stehen. Es ist nicht ausreichend, dass getrennte Verträge geschlossen werden.

2. Die Übertragung eines Grundstücks von den Großeltern auf die Enkel ist nach § 3 Nr. 6 GrEStG steuerbefreit. Da braucht es keine "Umgehung"

Autor:

utik [Gast]

Bei Eigentumswohnungen kann man es so regeln:

Je mehr Möbel man dem vorherigen Besitzer abkauft, desto geringer wird die Grunderwerbssteuer. d.h.

Wert der gebr. Immobilie z.B. 100.000€

davon werden dann abgezogen z.B Möbel im Wert von 5000€. d.h. dann muss man nur noch die 3,5% auf die 95.000€ ab das Finanzamt zahlen.

Autor:

Joachim Stiller [Gast]

Mir ist es immer wieder ein Rätsel, warum Menschen so kreativ werden , um sich Steuerzahlunspflichten zu entziehen. Auf der einen Seite wird die mangelhafte Ausstattung deutscher Schulen kritisiert, auf der anderen Seite versucht man, diesen Schulen das Geld zu entziehen, indem man Steuergesetzte umgeht.

Autor:

St.L. [Gast]

Wenn ich sicher währe, dass diese Gelder in nützliche Projekte, wie z.B. Schulen fließen...

Solange es aber möglich ist, dass dieses Geld über den Umweg einer „Bankensanierung“ in eine Managerbörse fließt, behalte ich es lieber selbst.

Autor:

Hein Blöd [Gast]

Auch eine "Bankensanierung" kann volkswirtschaftlich Sinn machen...

Aber ehrlich: Kann mich nur anschliessen; Immer über den maroden Staat jammern, aber bei Thema Steuern Bescheissen zum Volkssport ausrufen!

Wenn man ein Baugrundstück/Haus erwirbt, bitte wieviel Schmerzen bereiten da ein Zuschlag von 3,5%??? Bei diesen Grössenordnungen ist die Grunderwerbssteuer wohl das kleinste Problem!

Autor:

Axel [Gast]

Wenn ich nach der Trennung von meiner Partnerin (nicht verheiratet) ihren Anteil unserer vormals gemeinsamen Immobilie übernehme ist das ein Grunderwerbsteuerpflichtiger Vorgang. Unter dem Aspekt, die Finanzierung der Immobilie nunmehr allein tragen zu müssen, ist die zusätzliche Belastung durch diese Steuer eine übele Härte.

Autor:

Tracer [Gast]

ICh glaube Hein Blöd arbeitet beim Staat .. oder einer der von Harz 4 lebt und eh alles für umme vom Staat bekommt nie hart gearbeitet hat....

Das Forum soll leuten helfen Rechtswege zu finden und diese zu nutzen. Die Lücken sind ja im Gesetz da . d.h von der Regierung wissentlich drin. Also mal Ball flach halten. Wenn Hr Hein Blöd soviel geld hat soll er doch allen die 3,4 % bezahlten wenn das so wenig ist... wie wärs... überweist du mir die 3,5 % von 160 000.. EURO ? Ich bitte darum...

Autor:

Gast [Gast]

Nun gilt es ja Grundsätzlich zu klären, wo Steuern "gerecht" sind.

Wie kann es sein, dass ein Grund und Boden etliche male versteuert wird?

Warum werden Geschenke, welche schon viele Male mit Steuern jeglicher Art besteuert wurden, noch mal besteuert?

Das gleiche gilt für die Erbschaftssteuer!

Komischer Weise bekommen Abgeordente sehr viele Steuerfrei Beträge und einges wird Pauschal abgezogen, ohne Nachweis. Warum und mit welchem Recht?

Und wegen "Schulsanierungen"..einfach keine 100 super "S-Klassen" für die Regierung bestellt, sondern ein normales Fahrzeug + Fahrbereitschaft reduzieren, da können schon einige Schulen was bekommen.

Und da wir uns ja "alle" anstrengen müssen, Diäten und spätere Versorgungen der Abgeordenten um 10% kürzen. Am Hungertuch nagen die dann auch nicht.

Machen wir uns nichts vor, der Staat ist ein einziger Selbstbedienungsladen und die Steuerzahler finanzieren den Luxus der Abgeordneten.

Autor:

Gast [Gast]

Wer kann mir helfen ?

Muß ich als Mieter einer 68qm Wohnung Grundsteuer zahlen?

Vielen Dank im Voraus.

Autor:

Lorenz [Gast]

Die Grundsteuer ist Umlagenfähig das heißt das sie in den Nebenkosten enthalten sein darf.

Autor:

möchte gern Häuslebauer [Gast]

Hallo zusammen , kann mir jemand erklären , warum ich ein schreiben vom Finanzamt bekomme , wo ich nach dem Notar noch Fragen beantworten muss . Wie ich auf das Grundstück aufmerksam wurde ? Ob das Grundstück bebaut werden soll , wenn ja ob schon Verträge . mündlich oder schriftlich schon getätigt worden sind ?

Hab kein Problem die 3,5 % auf das Grundstück zu bezahlen , aber muss ich auch noch mal extra auf den Hauspreis 3,5 % zahlen ?

Grundstücksverkäufer und Baufirma haben nichts miteinander zu tun . Für Antworten bin ich sehr Dankbar , Grüsse und noch nen guten start ins 2010

Autor:

Stefan [Gast]

Die Finanzämter sind mittlerweile so schlau, dass sie merken, wenn jemand ein unbebautes Grundstück (insbesondere von einem Bauträger) erwirbt, um es später bebauen zu lassen.

Selbst wenn Kauf- und Bauvertrag getrennt voneinander geschlossen werden, sieht das Finanzamt eine innere Verbundenheit beider Verträge und erhebt die Grunderwerbsteuer nach der Summe der Kaufpreis aus beiden Verträgen.

Autor:

Stefan [Gast]

@möchtegernhäuslebauer:

entscheidend ist der Wert des Grundstücks mit seinen Aufbauten, also einschließlich Haus. Man kauft bei einem bebauten Grundstück immer "nur" das Grundstück, denn die Aufbauten auf einem Grundstück stehen immer grundsätzlich im Eigentum des Grundstückseigentümers (Ausnahme: Erbbaurecht).

Deshalb erhöht sich der Wert des Grundstücks um das Haus, dieser Wert ist entscheidend für die Berechung der Grunderwerbsteuerstelle.

Autor:

Dutchi [Gast]

Es kommt sehr häufig vor dass ein Haus mehrmals verkauft wird und jedesmal ist die Grunderwerbsteuer zu bezahlen, Da ist es doch wohl mehr als legitim wenn genau geschaut wird, wofür die Steuer fällig ist.

Für eine Einbauküche im Wert von über 10 000 € sollte demnach auch keine Steuer bezahlt werden.

Im Übrigen stehen die 3,5% gerade auf dem Prüfstand, denn es ist fraglich ob nach dem Wegfall jeder Wohnbauförderung die Höhe der Grunderwerbsteuer gesetzlich so haltbar ist.

Ein Gerichtsentscheid steht noch aus.

Autor:

Waldmensch [Gast]

Zum genannten Thema sind bei mir auch noch einige Unklarheiten zuklären. Wie verhält es sich bei Erwerb eines Grundstückes mit Haus, welches nicht erschlossen ist. 200 Jahre alt und Baunutzung durch jahrelangen Leerstand erloschen. Im vorraus Danke

Autor:

ophelia [Gast]

Hallo, zu dem Eintrag von Axel hat noch niemand geantwortet. Da grade jetzt diese Frage bei mir akut ist, stelle ich den Text jetzt mal neu ein:

Wenn ich nach der Trennung von meiner Partnerin (nicht verheiratet) ihren Anteil unserer vormals gemeinsamen Immobilie übernehme ist das ein Grunderwerbsteuerpflichtiger Vorgang. Unter dem Aspekt, die Finanzierung der Immobilie nunmehr allein tragen zu müssen, ist die zusätzliche Belastung durch diese Steuer eine übele Härte.

Ob hier jemand einen Tip zu hat ?

Autor:

Fuchs [Gast]

Die Lösung ist doch so einfach, gründe eine Firma leg die Immobilie ein und verkauf die Firma samt Immobilien und schon mußt Du keine Grunderwerbsteuer zahlen. Ist doch voll easy oder so machen das doch die ganzen Immobilienfirmen :-) Tschüss

Autor:

stocki [Gast]

ist die grunderwerbsteuer eigentlich auf den netto oder bruttokaufpreis zu zahlen?

Autor:

Stan [Gast]

Meine Frage ist:Bei Erwerb eine Immobilien von meine Tochter muss ich auch Grunderwerbsteur zahlen.Danke im voraus!

Autor:

Gast [Gast]

Gemäß § 3 Nr. 6 GrEStG ist der Erwerb von Immobilien durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind, von der Besteuerung ausgenommen. Insofern fällt beim Erwerb von der Tochter keine GrESt an.

Autor:

Ronny [Gast]

Hallo, meine Frage ist : Muß mein Bruder Grunderwerbssteuer zahlen wenn er von mir ein Haus bzw. Grundstück kauft?

Autor:

Sissi [Gast]

Hallo zusammen,

muss man auch grunderwerbssteuer zahlen, wenn ich meine eigentumswohnung, die ich schon vor meiner jetzigen Ehe hatte, meinem Ehemann verkaufe? Wir leben nicht in dieser Wohnung. - Danke fuer Rueckmeldung.

Autor:

Helge [Gast]

... und hier kommt noch eine Frage: kann eine Wärmepumpe beim Kauf eines neu erbauten Hauses separiert werden, so dass die Grunderwerbssteuer nur auf das Haus + Grundstueck anfaellt?

Autor:

ronny [Gast]

Habe ein Haus gekauft für 70.000 €. Davon waren 20.000 € für Möbel und Inventar. Grunderwerbsteuer habe ich für 50.000 € gezahlt. Jetzt war das Finanzamt da zur Besichtigung der Immobilie. Können die jetzt die Immobilie höher einschätzen und Grunderwersteuer nachfordern? Danke für viele Anworten.

Autor:

Bauherr [Gast]

Habe die Absicht eine Immobilie zu erwerben. Meine Frage: Was gehört alles zu "Möbeln", die man vom immobilienpreis absetzen kann? Auch diverse hochwertige Bäderausstattungen, Bodenbelege,usw.)

Autor:

Michael [Gast]

Hallo.

Ich möchte mit meiner freundin zusammen (beide werden eingetragen) ein Grundstück+Haus kaufen.

Wir wollen aber später mal Heiraten. Fallen da dann nochmal Grunderwerbsteuer an?

Autor:

Steuerzahler [Gast]

Vielleicht kann mir jemand helfen:

Meine Partnerin und ich haben eine Eigentumswohnung vor 3 Jahren erworben und sie hat die 3,5% GES gezahlt. Diese Wohnung wird von Ihr getragen. Jetzt stehen wir beide zu 50% im Grundbuch. Die Immobilie ist noch belastet aber sie trägt das alles. Jetzt wollten wir dass sie alleine im Grundbuch steht. Muss sie jetzt nochmal 3,5% GES zahlen, oder gibt es auch ne andere Möglichkeit. Sie kann alles Nachweisen das sie das trägt. Wir sind nicht verheiratet.

Autor:

mjneumann [Gast]

das mit den Großeltern und Kindern und Enkel ist doch gar nicht nötig: Großeltern sind mit den Enkeln in gerader Linie verwandt.

prof.neumann@kanzlei-neumann.com

Autor:

gast [Gast]

Hallo,

wir wollen eine immobilie im Erbpacht kaufen, und es heisst ja Grunderwerbsteuer muss ich dennoch diese 3.5 % bezahlen.

LG

Autor:

koppi1947 [Gast]

Ich empfinde es als eine Abzockerei unseres Staates,das ich,wenn ich eine Bestandsimmobilie kaufe Grunderwerbssteuer zahlen muss,da ja der Ersterwerber schon gezahlt hat.

Wenn die Immobilie mehrmals den Besitzer wechselt und immer wieder abkassiert wird.

Mein Einkommen wird besteuert,was davon übrig bleibt,wird durch Mehrwertsteuer,Mineralölsteuer,KFZ-Steuer und und und besteuert,das ist Abzocke hoch 10.

Video zum Thema: “Wie Sie die Grunderwerbsteuer verringern und umgehen können”

Verwandte Artikel

18.05.2011

Autosteuer berechnen

18.05.2011

Basteln mit Geld

18.05.2011

Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig

18.05.2011

Das Factoring als Instrument zur kurzfristigen Umsatzfinanzierung

18.05.2011

Kilometerpauschale

18.05.2011

Lebensversicherung verkaufen oder kündigen ?

18.05.2011

Was beim Immobilienverkauf unbedingt zu beachten ist

Meistgelesen in dieser Rubrik

Meistgelesen
Empfehlungen