Singlevermittlung für Alleinstehende
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Die für die Heiratsvermittlung versprochene oder ausgemachte Vergütung (der sogenannte „Ehemäklerlohn“) kann aus juristischem Blickwinkel nicht eingeklagt, bereits geleistete Zahlungen allerdings ebenso nicht im nachhinein zurückgefordert werden (nach § 656 BGB). Verbreitet wird darum bei der entgeltlichen Vermittlung von Ehepartnern ein Vorschuss verlangt.
Die „klassische“ Heiratvermittlungsbranche (im Gegensatz zur Partnervermittlung im Internet) erlebte ihre Hochzeiten zwischen den 1970er und 2000er Jahren. Der Markt an Heiratswillligen bietet aber auch heute für viele professionell-seriöse und weniger seriöse und professionelle Ehevermittler Raum, welche ihre Kundschaft vorrangig über Inserate in regionalen wie überregionalen Zeitungen und Zeitschriften gewannen.
Eine "Heiratsvermittlung", beziehungsweise „Partnervermittlung“ ist generell keine rechtlich geschützte Berufsbezeichnung wie beispielhaft „Zahnarzt“. Infolgedessen unterliegt niemand der in dieser Branche Tätigen etwaigen allgemeingültigen Qualitätsstandards. Alle „Vermittlerinnen“ und „Vermittler“ sind mit anderen Worten „selbsternannt“.
Im Besonderen die „schwarzen Schafe“ im Metier der Ehe-Vermittlung verursachen dabei vielfach Akzeptanzprobleme, sei es durch grenzwertige Methoden (nicht selten ist die Grenze zum organisierten Frauenhandel fließend!), intransparente Preissystematiken sowie schwammige und undurchsichtige Leistungskataloge.
Woran können sich Heiratswillige oder Partnersuchende aber dann auf der Suche nach seriösen Anbietern orientieren? Die Branche der Ehe- und Heiratsvermittlungen versucht mittels der Gründung entsprechender Berufsverbände den beschriebenen Problematiken entgegenzuwirken. Die Mitgliedschaft in einem solchen Verband soll hierbei für ein gewisses Niveau der beteiligten Insitute oder Agenturen stehen. Interessierte können – und sollten! - sich so beispielsweise beim „Gesamtverband der Ehe- und Partnervermittlungen e.V.“ oder dem "Berufsverband für Partnervermittler in Europa e.V." informieren, bevor sie sich für eine bestimmte Heiratsvermittlung entscheiden.
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