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Weiterbildung für Arbeitslose

Die Weiterbildung für Arbeitlose ist gesetzlich festgelegt und durch die Vergabe von Bildungsgutscheinen geregelt.

Es ist gesetzlich festgelegt, dass die Bundesagentur für Arbeit für die zügige Besetzung offener Stellen zuständig ist und dabei die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten, Kenntnissen und auch Fähigkeiten zu fördern hat, um sogenannte ‚unterwertige Beschäftigung’ zu vermeiden und dieser entgegen zu wirken. Dieser gesetzliche Auftrag ist im Sozialgesetzbuch III (SGB III) niedergeschrieben.

Die Weiterbildung für Arbeitslose, die dieses Gesetz impliziert, erfolgt aktuell über sogenannte Bildungsgutscheine, welche die Bundesagenturen bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen und für zuvor festgelegte Bildungsbedarfe aushändigt. Auf dem Bildungsgutschein festgelegt sind neben dem Bildungsziel, der zur Erreichung des Bildungsziels erforderliche Dauer der Weiterbildung und der Gültigkeitsdauer von maximal drei Monaten auch regionale Geltungsbereich. Im Bildungsgutschein sind überdies Bedingungen festgelegt, unter denen der Bildungswillige den Gutschein bei einem Weiterbildungsförderer einlösen kann.

Voraussetzung für das Einlösen des Gutscheins ist die Notwendigkeit der Teilnahme, um den Arbeitnehmer im Falle der Arbeitslosigkeit wieder beruflich einzugliedern, das Abwenden einer konkret drohenden Arbeitslosigkeit, der Wechsel von einer Teilzeitbeschäftigung in eine Vollzeitbeschäftigung sowie die Notwendigkeit einer Weiterbildung bei fehlendem Berufsabschluss. Beim Ausstellen des Bildungsgutscheines durch die Bundesagentur spielen auch immer die arbeitsmarktlichen Bedingungen eine entscheidende Rolle. Hier muss die Bundesagentur abwägen, ob beispielsweise die Arbeitslosigkeit auch ohne Weiterbildung beendet werden kann. Weiterhin wird entweder eine abgeschlossenen Berufsausbildung oder aber das Ausüben einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit vorausgesetzt. Erhält der Arbeitnehmer einen Bildungsgutschein und somit die Berechtigung zur Weiterbildung für Arbeitslose, werden alle Voraussetzungen damit bescheinigt. Der Bildungsgutschein ist überdies eine Zusicherung dafür, dass anfallende Kosten übernommen werden.

Innerhalb der angegebenen Gültigkeitsdauer muss der Arbeitnehmer mit der Maßnahme beginnen, da der Gutschein sonst verfällt. Als Nachweis für die Zulassung zur Weiterbildung wird in der Regel vom Maßnahmenträger ein Zertifikat einer fachkundlichen Stelle vorgelegt.

Sind Sie an einer Weiterbildung für Arbeitslose interessiert, gilt es zu beachten, dass die Agentur für Arbeit die Bildungsgutscheine bei Eingang prüft, ob die gewählte Maßnahme mit den Konditionen des Bildungsgutscheines übereinstimmt und kann gegebenenfalls in Frage gestellt werden.

von Maximilian Hambruch   26.08.2008
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Kommentare

Bisherige Kommentare: 1
Autor:

Ulrich Reinhardt [Gast]

.. wöchentlich alle neuen Ausschreibungen der Bundesagntur für Arbeit gibts zusammengefasst in einem Report bei www.trendbote.de

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