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Lifte für Behinderte

eine ideale Lösung für Rollstuhlfahrer

Behindertenlifte sind vor allem für Rollstuhlfahrer vorgesehen. Der Rollstuhlfahrer fährt mit seinem Rollstuhl auf die ebene Plattform des Behindertenliftes und wird dort mit Hilfe von Schranken gesichert.


Es gibt Behindertenlifte für gerade, aber auch kurvige Treppen. Je nach Typ können auch Lasten, wie beispielsweise schwere Einkäufe transportiert werden.


Dieser Typ des Behindertenliftes kann auf der Treppe oder an der Wand befestigt werden. Es gibt die Möglichkeit des Einbaues im Innenbereich, aber auch im Außenbereich. Wird der Behindertenlift nicht benützt, kann die Plattform hochgeklappt werden.


Eine weitere Art von Behindertenliften sind die Rollstuhlhängelifte. Bei dieser Form des Behindertenliftes gibt es statt der Plattform eine Rollstuhl Aufhängung. Diese wird an der Decke und nicht an der Wand oder der Treppe befestigt. Diese Art von Behindertenlift eignet sich besonders bei engen und kurvigen Stiegenhäusern.


Diese Bauart von Behindertenliften kann auch in Mehrfamilienhäusern angebracht werden, da es hier baurechtliche Bestimmungen gibt, die eine Einengung des Stiegenhauses nicht ermöglichen.


Weiters gibt es noch andere Behindertenlifte, wie Sitz oder Stehlifte. Diese Treppenlifte verfügen über einen festen, oder auch hochklappbaren Sitz. Dieser Sitz wird meist mit einer Rücken- und einer Armlehne ausgestattet. Manchmal verfügen diese Sitze auch über Fußstützen und Sicherheitsgurte. Menschen mit Hüftproblemen oder sonstigen Gehproblemen können auch bei schmalen Stiegenhäusern, diese Behindertenlifte verwenden. Es gibt auch für Rollstuhlfahrer die Möglichkeit, sich auf einen Sitzlift zu setzen, allerdings muss auf der Zieletage ebenfalls ein Rollstuhl bereitstehen. Diese Art von Behindertenliften wird nachträglich in kurvigen, aber auch geraden Stiegenhäusern eingebaut. Stehlifte wiederum haben keine Sitz-, sondern eine Stehplattform mit Haltegriffen. Auch diese Behindertenlifte eignen sich für enge Treppen.


Alle Behindertenlifte müssen Sicherheitsrichtlinien entsprechen. Damit ein Stromausfall keine ernsthaften Folgen hat, sollte ein Behindertenlift über eine Notstromversorgung verfügen oder zumindest einen Akkubetrieb besitzen. Bei einem nachträglichen Einbau von Behindertenliften in Mehrfamilienhäusern muss die zuständige Bauaufsichtbehörde befragt werden.

 
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