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Die Nebenkosten Abrechnung regelt Ihre Unkosten

Die jährlichen Betriebskosten sind erst dann fällig, wenn vom Vermieter eine klare und auch verständliche Nebenkosten Abrechnung dem Mieter vorlegt wird

Auch Sie haben jedes Jahr ein Problem mit der Nebenkosten Abrechnung. Dann sind Sie nicht alleine. Denn über keinen Punkt streiten sich Mieter und Vermieter so heftig wie über die Betriebskosten. Viele Mieter zahlen in der heutigen Zeit die Nebenkosten in Form von monatlichen Vorauszahlungen. Vom Gesetz her, darf der Vermieter etwa 17 Nebenkostenarten auf den Mieter umlegen. Wird am Ende des Abrechnungsjahres festgestellt dass die veranschlagten Vorauszahlungen nicht kostendeckend sind, so flattert Ihnen eine saftige Nebenkosten Abrechnung ins Haus, und Sie müssen nachzahlen.

Sollte bei Ihrer Nebenkosten Abrechnung der Idealfall auftreten, so sind alle Betriebskostenarten schon im Mietvertrag aufgeführt. Dann müssen Sie auch nur für die aufgeführten Kosten aufkommen. Kein Fall für die Nebenkosten Abrechnung sind dagegen Einzelaktionen wie zum Beispiel Entrümpelung oder Neuanlage des Gartens. Umlagefähig sind demzufolge nur laufende, im Zusammenhang mit dem Haus regelmäßig immer wiederkehrende Kosten. Der Vermieter muss die Nebenkosten Abrechnung für den beendeten Abrechnungszeitraum, innerhalb der nächsten zwölf Monate dem Mieter vorlegen. Ist das nicht der Fall, so verliert der Vermieter seinen Zahlungsanspruch.

Die Hauptfehlerquelle bei den Nebenkosten Abrechnungen sind meist in den mit dem Haus entstehenden Kosten zu finden. Zum Beispiel bei der Berechnung des Hauswartes, der Heizung oder des Warmwassers. Darum ist es für sie als Mieter wichtig immer einen klaren Überblick über die tatsächlichen Tätigkeiten und Kosten zu behalten. Im Zweifelsfall sollten von der Hausverwaltung genaue Beschreibungen angefordert werden. Bei den Hausverwaltungen und auch bei den Vermietern sind zu niedrig angesetzte Betriebskosten ein beliebter Trick, um potenzielle Mieter über die Höhe der monatlichen Gesamtkosten zu täuschen.

So findet man auch für eine teure Wohnung schneller einen geeigneten Mieter. Bei der Nebenkosten Abrechnung haben die Mieter das Recht in die Original Belege Einsicht zu nehmen. Ist das nicht möglich ist der Vermieter verpflichtet Kopien zur Verfügung zu stellen, dann allerdings auf Kosten der Mieter. Die Betriebskosten können nach der Nebenkosten Abrechnung neu an den tatsächlichen Verbrauch angepasst werden. Bei einem Wechsel der Mieter müssen die Kosten der gesamten Abrechnungsperiode angemessen zwischen alten und neuen Mieter verteilt werden.

 
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Kommentare

Bisherige Kommentare: 2
Autor:

andreas krug [Gast]

Gut ist es wenn man die Nebenkosten mal unabhängig prüfen läßt. Auf www.nebenkosten-rechner.de kann man das kostenlos tun - sehr hilfreich

Autor:

Alex Brandhuber [Gast]

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Man sollte auf jeden Fall seine Nebenkostenabrechnung checken.

Das kann man z.B. auf http://www.nebenkosten-rechner.de kostenlos tun.

So sieht man, ob die Nebenkosten evtl. zu hoch angesetzt sind.

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