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Einfacher Abschluss mit Pachtvertrag Vordruck

Um einen Vertrag über ein Gewerbeobjekt, Grundstücke oder Mietobjekte abzuschließen, braucht man keinen Anwalt, wenn man einen Pachtvertrag Vordruck verwendet.

pachtvertrag
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Zwar ist nur für Käufe und Verkäufe von Immobilien die Schriftform vorgeschrieben, doch ist es sinnvoll, auch die Pacht- und Mietverträge schriftlich niederzulegen. Dabei können alle Rechten und Pflichten, die sich für Pächter und Eigentümer ergeben, ganz genau definiert werden. Nichts ist schlimmer, als wenn es zum Streit kommt und Aussage gegen Aussage steht. Wer sich nicht sicher ist, welche Regelungen bei einem solchen Vertrag getroffen werden müssen, der hat entweder die Chance, sich im Fachhandel einen solchen Pachtvertrag Vordruck zu kaufen oder sich aus dem Internet einen Mustervertrag herunterzuladen.

Bei den verschiedenen Mieterverbänden wird man auf jeden Fall fündig. Auch verschiedene Seiten mit Rechtsberatung bieten die Möglichkeit, sich einen Pachtvertrag Vordruck zu holen. Häufig sind das sogar Vorlagen, die man direkt am PC bearbeiten und wo man die Daten der beteiligten Vertragsparteien eintragen kann, ehe man sie ausdruckt. Auch die erforderlichen Daten zum Pachtobjekt werden abgefragt.

Was unbedingt in einen Pachtvertrag oder Mietvertrag hineingehört, ist eine genaue Beschreibung des zur Nutzung überlassenen Objektes sowie Beginn und Ende der Überlassung inklusive der Kündigungsfristen. Dort reicht eventuell auch der Verweis auf die grundsätzlichen Regelungen. Weiter ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Pachtvertrages die Höhe und Fälligkeit der Pacht. Für diese Angaben sind im Pachtvertrag Vordruck bereits Felder vorgesehen, die man noch ausfüllen muss.

Im Pachtvertrag sollten auch detaillierte Regelungen getroffen werden, wer die Anliegerpflichten, wie zum Beispiel den Winterdienst, erfüllen muss und wie die Abrechnung der entstehenden Nebenkosten erfolgen soll. Betriebskostenvorauszahlung bedeutet, es wird am Jahresende konkret abgerechnet. Kommt eine Pauschale zum Ansatz, gibt es weder eine Abrechnung, noch kann es zu Nachforderungen oder Rückzahlungen kommen.

Was bei den verschiedenen erhältlichen Vordrucken häufig nicht dabei ist, ist das Übergabeprotokoll, das man unbedingt erstellen sollte. Dabei wird der Zustand des Pachtobjektes zum Zeitpunkt der Übergabe festgehalten und eine Aktennotiz über vorhandene Mängel gemacht.

 
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von Sascha Röhl  25.07.2008
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