Tulpen anschneiden: So funktioniert es richtig
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Viele Eigentümer und Vermieter stöhnen unter der Last leerstehender Wohn- und Gewerberäume. Hier fallen einige Kosten an, die sie sonst über die Betriebskostenumlage an die Mieter weitergeben könnten. Deshalb bemühen sie sich mit immer neuen Werbeaktionen, ihre zur Verfügung stehenden Miet- oder Pachträume an geeignete Interessenten zu geben. Da wächst nicht nur die Angebotsflut in der Rubrik „Provisionsfrei Wohnung“, sondern auch die Angebote, bei denen man eine gewisse Zeit mietfrei wohnen und nur die Betriebskosten zahlen muss, werden immer zahlreicher. Damit möchte man potentielle Mieter anlocken.
Unter diesen sowohl in regionalen Zeitungen als auch auf zahlreichen Plattformen im Internet offerierten Wohnungen, Häusern und Gewerbeobjekten finden sich durchaus auch Schnäppchen, wo man zu einem guten Mietpreis eine hochwertig ausgestattete Wohnung oder einen Gewerberaum in guter Lage abstauben kann. Wer sich bei den Angeboten „provisionsfrei Wohnung“ nicht sicher ist, ob er nicht dann bei der Miete über den Tisch gezogen wird, der hat die Möglichkeit, in dem jedes Jahr neu herausgegebenem Mietspiegel zu schauen, ob die Grundmiete für die Ausstattung und Lage angemessen ist. Wenn es um die provisionsfreie Vermarktung von Wohnungen und Gewerberäumen geht, sind die zahlreichen Baugenossenschaften ein guter Anlaufpunkt. Hier bekommt man häufig auch deutlich günstigere Mieten als auf dem freien Markt. Allerdings sollte man sich hier darüber im Klaren sein, dass man in der Regel als Mitglied in die Genossenschaft eintreten und dafür Anteile zahlen muss.

Was bei der Genossenschaft die Anteile sind, zahlt man aber bei einer Vermietung von privaten oder gewerblichen Eigentümern in Form einer Kaution ein. Die Kaution ist die Absicherung für den Vermieter, die er verwerten kann, wenn der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder nach Kündigung die Wohnung in einem Zustand übergibt, der Reparaturen und Malerarbeiten erforderlich macht. Das wird üblicherweise im Übergabeprotokoll festgelegt. Viele Vermieter machen eine Vorabnahme, bei der die vom Mieter durchzuführenden Maßnahmen festgelegt werden.
Tut er das nicht oder nicht fristgerecht, darf der Vermieter die Kaution dazu einsetzen, die Wohnung in den vereinbarten Übergabezustand zu versetzen
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