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Tipps zum Immobilienkaufvertrag und Notartermin

Ein Immobilienkaufvertrag ist nur dann rechtskräftig wenn er von einem Notar beurkundet wurde. Erfahren Sie mehr über Immobilienkaufverträge.

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Wer schon einmal eine Immobilie gekauft hat, wird mit Sicherheit noch wissen, dass ein notariell beglaubigter Kaufvertrag abgeschlossen werden muss, damit der Kauf unter Dach und Fach ist. Im Gegensatz zu anderen Gütern ist die Eigentumsübertragung von Immobilien nur dann rechtskräftig wenn ein notarieller Immobilienkaufvertrag unterzeichnet wurde. Dieser Onlineartikel beschäftigt sich mit dem Thema Immobilienkauf und zeigt auf, welche Punkte bei der Kaufabwicklung beachtet werden müssen.

Wie bereits schon erwähnt wurde ist ein Immobilienerwerb nur dann rechtskräftig wenn ein Notar das Rechtsgeschäft begleitet hat. Doch bevor sich Käufer und Verkäufer bei einem Notar treffen um die Immobilientransaktion zu besiegeln ist es erforderlich, dass zuvor ein so genannter Kaufvertragsentwurf angefertigt wird. Folglich ist zunächst einmal ein Notartermin erforderlich, bei welchem beide Parteien das Vorhaben mit dem Notar besprechen. Sind sich beide Seiten über die Inhalte des Kaufvertrags einig, so fertigt der Notar den Vertragsentwurf an, welchen die beiden Parteien bereits wenige Tage später zugesandt bekommen.

Im Immobilienkaufvertrag werden zahlreiche Punkte festgehalten. So wird zum Beispiel ganz genau festgelegt, um welche Immobilie es sich bei der Eigentumsübertragung handelt. Folglich sind im Kaufvertrag sämtliche Grundbuchdaten des Grundstücks festgehalten. Des Weiteren wird auch festgehalten welche Rechte und Pflichten Käufer und Verkäufer haben.

Sind beide Seiten mit dem Inhalt des Entwurfes einverstanden so kann ein endgültiger Notartermin vereinbart und wahrgenommen werden. Bei diesem Termin müssen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer persönlich erscheinen und den Immobilienkaufvertrag unterschreiben – nur dann gilt der Vertrag als rechtskräftig. Anschließend informiert der Notar das zuständige Grundbuchamt, damit die neuen Eigentumsverhältnisse in das Grundbuch übernommen werden können.

Die Kosten für Notar und Grundbuchamt belaufen sich im Durchschnitt auf 1,5 Prozent vom vereinbarten Kaufpreis. Sollte man als Käufer den Kaufpreis nicht vollständig aus Eigenkapital erbringen, so ist es ratsam am selben Notartermin auch die Grundschuldbestellung zu veranlassen, die zur Absicherung des Immobiliendarlehens benötigt wird. Ansonsten muss nämlich ein weiterer Termin vereinbart werden, wodurch letztendlich nur zusätzliche Kosten entstehen würden.

 
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