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Die Kosten beim Wohnungsverkauf sind meistens gering

Möchte der Eigentümer seine Wohnung verkaufen, so kann er das entweder selbst in die Hand nehmen oder einen Makler mit dem Verkauf beauftragen. Die Kosten dafür sind unterschiedlich.

kosten beim wohnungsverkauf
© Nebuto - Fotolia.com
Beim Verkauf einer Wohnung fallen Kosten an, wenn der Verkäufer den Verkauf selbst organisieren möchte. Schaltet er einen Makler ein, übernimmt der alle Kosten, die mit dem Verkauf im Zusammenhang stehen, und der Käufer muss dem Makler dafür eine Courtage bezahlen. Weitere Kosten fallen kaum an.

Hat sich der Verkäufer entschieden, den Verkauf selbst in die Hand zu nehmen, so hat er Kosten für die Bewerbung der Wohnung zu übernehmen. Für die Einstellung der Anzeige in das Internet fällt eine Gebühr an, die normalerweise für ein Vierteljahr gilt. Ist die Wohnung in diesem Zeitraum nicht verkauft und soll auf diese Weise weiterhin angeboten werden, ist die Gebühr noch einmal zu entrichten. Außerdem fallen Anzeigenkosten an, wenn der Verkäufer die Wohnung über eine Zeitungsanzeige anbieten möchte. Die hier entstehenden Kosten sind von der Größe der Anzeige, eventuelle auffällige Merkmale der Anzeige und die Auswahl der Zeitung abhängig. Eine Anzeige in einer angesehenen überregionalen Zeitung ist natürlich teurer als die Anzeige in einem örtlichen Wochenblatt. Selbstverständlich muss der Eigentümer der Wohnung auch ansprechende Unterlagen zu der Wohnung zusammenstellen und kopieren, damit er etwaigen Interessenten die Wohnung vor einem Besichtigungstermin näherbringen kann. Beauftragt er einen Makler mit dem Verkauf der Wohnung, werden dem Eigentümer alle Arbeiten aber auch Kosten abgenommen. Der Makler wird fast immer von dem Käufer der Wohnung bezahlt, selten übernimmt der Verkäufer einen Teil der Kosten.

Ist der Käufer für die Wohnung gefunden, muss der Verkäufer über den amtierenden Notar dafür sorgen, dass das Grundbuch für die Wohnung völlig lastenfrei übertragen werden kann. Beispielsweise können im Grundbuch noch Sicherheiten zugunsten einer finanzierenden Bank eingetragen sein. Valutieren auch noch Kredite auf der verkauften Wohnung, hat der bisherige Eigentümer diese Kredite abzulösen und die eingetragenen Grundschulden zu löschen. Die Kosten für die Löschung im Grundbuch hat der Verkäufer zu übernehmen, sie halten sich aber sehr in Grenzen. Alle anderen Kosten für den Notar oder das Gericht muss der Käufer übernehmen und bezahlen. Weitere Kosten fallen für den Verkäufer nur in Form des Umzugs in eine andere Wohnung an.

von Andrea Korn
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Fragen zum Beitrag: “Die Kosten beim Wohnungsverkauf sind meistens gering”

 

Kommentare

Bisherige Kommentare: 1
Autor:

Christa [Gast]

Hallo Andrea,

überarbeite bitte Deinen Beitrag und lies Dich zuvor ein, weil dort gravierende sachliche Fehler enthalten sind.

Grüße

Christa

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