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Immobilienbewertung als Grundlage für den Kaufpreis

In eine Immobilienbewertung fließen viele Faktoren mit ein, deshalb sollte man sie von einem erfahrenen Fachmann vornehmen lassen.

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Eine Immobilienbewertung umfasst sowohl den Wert des Grundstücks als auch den wirtschaftlichen Wert der Bebauungen. Dabei müssen viele Kriterien beachtet werden, an die der Laie gar nicht gleich denkt, deshalb sollte man für eine fundierte Bewertung einen geschulten Fachmann zu Rate ziehen. Der Wert des Grundstücks ohne Bebauung fließt in Form des so genannten Verkehrswertes in die Gesamtbewertung ein. Der Verkehrswert wird auf der Grundlage der vom regionalen Gutachterausschuss ermittelten Durchschnittspreise angesetzt.

Hier werden die Kaufverträge eines bestimmten Zeitraums analysiert und unter Beachtung konkreter örtlicher Gegebenheiten Zu- und Abschläge zum Quadratmeterpreis vorgenommen. Für die im Rahmen der Immobilienbewertung zu ermittelten Werte für die Bebauung wird der Herstellungspreis hergenommen und nach den gesetzlichen Abschreibungsrichtlinien ein Zeitwert ermittelt.

Dabei fließen auch im Laufe der Zeit vorgenommen Um- und Ausbauten sowie Modernisierungen und Sanierungen in die Wertermittlung mit ein. Auch Schäden, die das Gebäude durch äußere Einflüsse wie Nässe oder höhere Gewalt genommen hat, werden individuell berücksichtigt. Bei der Immobilienbewertung kommen auch Faktoren wie die gerade vorherrschende Nachfrage nach ähnlichen Objekten in der Region mit gleichen Wohnlagebewertungen mit zum Ansatz. Eine gründliche und konkrete Immobilienbewertung dient nicht nur zur Ermittlung eines möglichen Kauf- oder Verkaufspreises, sondern sie wird von den Banken auch bei der Ausreichung von Krediten zu Rate gezogen.

Dabei kommen je nach Lage des Einzelfalles bei Immobilien ohne zusätzliche im Grundbuch gewährte Rechte oder eingetragene Lasten zwischen fünfzig und achtzig Prozent des ermittelten Verkehrswertes als Beleihungswert für die Absicherung durch die Eintragung einer Grundschuld oder einer Hypothek zu Gunsten der den Kredit gebenden Bank zum Ansatz. Sind bereits Recht zu Gunsten Dritter im Grundbuch eingetragen, dann mindert deren wirtschaftlicher Wert den Beleihungswert, so dass die meisten Kreditinstitute nur bereit sein werden, die Differenz zu finanzieren oder den zusätzlichen Einsatz anderer Sicherheiten fordern

 
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von Markus Bauer 16.08.2008
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