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Die Verwendung von Asbest als Dämmmaterial bei Hausbauten ist seit 1993 offiziell verboten. Bei Asbest handelt es sich um einen Sammelbegriff für natürlich vorkommende faserförmige Silikatminerale. Beim Bau von Gebäuden nach dem 2. Weltkrieg, wurden tragende Stahlteile zum Brandschutz mit Spritzasbest versehen.
Ende der 1960er Jahre wurden die ersten Asbestprodukte verboten, weil schon zu Beginn dieses Jahrzehnts bekannt wurde, dass Asbest krebserregend ist, wobei bereits in den 1940er Jahren Lungenkrebs als Berufskrankheit anerkannt wurde. In den Folgejahren wurde die Verwendung der „Wunderfaser“ Asbest nach und nach auch in anderen europäischen Ländern eingeschränkt, bis sie 1993 in Deutschland offiziell verboten wurde.
Im Jahr 2005 folgte das EU-weite Verbot für die Verwendung von Asbest.
Dadurch dass in den vergangenen Jahren und auch heute noch zahlreiche ursprünglich mit Asbest ausgestatten Gebäude saniert wurden, stellt die Entsorgung von Asbest EU-weit ein Problem dar.
Eine Asbestsanierung ist sehr aufwendig. Asbest muss nämlich in Handarbeit von den tragenden Stahlteilen gelöst werden. Durch spezielle Industriesauger werden die gelösten Fasern dann entfernt. Nach der vollständigen Entfernung der Asbestfasern muss das Gebäude über mehrere Tage „ruhen“. Der Grund ist, dass sich die in der Luft befindlichen Fasern in dieser Zeit setzen können. Anschließen müssen die Böden gereinigt werden.
Nach Abschluss der Reinigungsarbeiten müssen Messungen durchgeführt werden.
Erst wenn die Grenzwerte dabei unterschritten werden, kann an das Gebäude wieder
„normal“ betreten. Zum Abschluss werden die Stahlträger mit einer im Brandfall aufschäumenden Farbe versehen. Diese Farbe erfüllt dabei den gleichen Zweck, wie die Asbestumhüllung.
Für die Astbestsanierung gelten in Deutschland die Technischen Regeln für Gefahrstoffe: Asbest. Diese beinhaltet zum Beispiel, dass eine Sanierungsbaustelle staubdicht abgeschottet werden muss. Darüber hinaus muss der Innenbereich während der Durchführung der Arbeiten unter Unterdruck gehalten werden. Die Arbeitsbereiche dürfen darüber hinaus nur über Schleusensystem verlassen, bzw. betreten werden, hierzu gibt es speziell für Asbestsanierungsarbeiten auf der Webseite Berufsbekleidung-Fricke, Reißverschlusstüren zu kaufen. Darüber hinaus auch die laut der Arbeitsschutzverordnung zutragenden Atemschutzausrüstungen, sowie die vorgeschriebenen Schutzanzüge.
Die Gefahrstoffverordnung schreibt vor, dass derartige Abbruch- und Sanierungsarbeiten an oder in bestehenden Bauten und Anlagen nur von Unternehmen durchgeführt werden dürfen, die von den Behörden zu der Durchführung derartiger Arbeiten auch zugelassen worden sind.
Eines der bekanntesten Gebäude, dass einer Asbestsanierung unterzogen werden musste ist die UNO-City in Wien. Aber auch der ehemalige Palast der Republik in Ost-Berlin war stark mit Asbest belastet und wurde saniert.
Das am 11. September 2001 durch Attentat zum Einsturz gebraucht World Trade Center in New York war ebenfalls stark mit Asbest belastet. Nach dem Einsturz legte sich eine riesige Asbestwolke über die Stadt und Zehntausende atmeten die krebserregenden Fasern ein.
Viele von ihnen kämpfen heute mit den Folgen.
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Kommentare
Daniel D. [Gast]
Hi,
es gibt doch noch so viele Häuser in denen das Gift drin steck. Habe gehört oft wird es entdeckt wenn ein Brandschutkonzept http://www.ing-kubon.de sowas aufdeckt.
Daniela