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Wohnungsmietvertrag

Wohnungsmietvertrag als Vorlage oder Mustervertrag

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Ganz viele Vermieter wissen nicht genau, welche Inhalte in einen Wohnungsmietvertrag gehören. Doch zum Glück kann man Musterverträge aus dem Web downloaden. Wenn sie zum ersten Mal im Leben eine Wohnung vermieten, dann sind sich die meisten Vermieter was Mietverträge relativ unsicher. Oftmals wissen sie nicht genau darüber bescheid welche Inhalte für einen Wohnungsmietvertrag unbedingt erforderlich und welche Inhalte eher nebensächlich sind. Dieser Onlineartikel beschäftigt sich mit dem Thema Wohnungsmietvertrag und soll dem Leser einige nützliche Tipps und Hinweise mit auf den Weg geben.

Sollte es sich bei dem zu vermietenden Objekt um eine übliche Wohnung ohne große Besonderheiten handeln, so sollte man als Vermieter am besten zu einem vorgedruckten Standardmietvertrag greifen. Diese sind in aller Regel so ausgearbeitet, dass sie alle wichtigen Punkte sowie Regelungen Vertragsbestandteil sind, welche die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter abdecken beziehungsweise festhalten. Standardmietverträge kann man im Schreibwarenhandel günstig erwerben – alternativ kann man sie auch direkt aus dem Internet herunterladen. Auf zahlreichen Immobilien- und Vermieterwebseiten findet man Wohnungsmietverträge, die man für sein Vorhaben verwenden kann.

Alternativ kann man einen Wohnungsmietvertrag auch selbst erstellen, in dem man vorgefertigte Mietverträge oder Mustermietverträge als Vorlage verwendet. Inwiefern das allerdings Sinn macht, hängt natürlich auch davon ab, welche Punkte man im Mietvertrag unbedingt festhalten möchte – denn wie bereits gesagt wurde, sind die meisten Musterverträge völlig ausreichend.

Anders sieht es jedoch aus, wenn es sich um ein besonderes Objekt beziehungsweise um eine besondere Wohnung handelt. Oftmals müssen dann weitere Punkte festgehalten werden wie zum Beispiel zusätzliche Reinigungs- und Instandhaltungspauschalen. Gerade bei Objekten die sehr luxuriös ausgestattet sind, werden solche Zusatzvereinbarungen getroffen. Gleiches gilt auch wenn längere Mietzeiten vereinbart werden und nicht die gesetzlichen Fristen gelten sollen.

In solchen Fällen werden bei Mietobjekten die Mietverträge sehr häufig von den Hausverwaltungen erstellt, weil das für die Vermieter eine enorme Erleichterung bedeutet. Sollte das nicht der Fall sein, so ist man damit gut beraten, wenn man einen individuellen Wohnungsmietvertrag aufsetzt und diesen von einem versierten Anwalt überprüfen und gegebenenfalls überarbeiten lässt.

Alexandra Wolk

 
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  12.09.2007
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