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Beantragt werden kann der Presseausweis beim überregional arbeitenden Berufsverband für Journalisten und bei den Gewerkschaften. Es ist unerheblich, ob es sich bei dem Antragsteller um einen Journalisten in Festanstellung oder einen Freiberufler handelt. Auch Fotojournalisten werden den Wortjournalisten gleichgestellt. Dabei müssen die beantragenden Journalisten volljährig sein und Nachweise über ihre journalistische Tätigkeit einreichen. Einen Großteil ihrer Arbeitszeit bzw. das hauptsächliche Arbeitseinkommen muss durch die Ausübung des Journalistenberufes belegt sein. Presseausweise können auch von Pressesprechern großer Unternehmen beantragt werden, weil diese Tätigkeit der journalistischen Tätigkeit gleichgesetzt wird. Kostenfrei wird der Presseausweis nur an Mitglieder ausgestellt. Ein Presseausweis gilt immer für das laufende Jahr und kann auf Antrag verlängert werden. Generell gilt der Presseausweis nur innerhalb Deutschlands. Wer einen internationalen Presseausweis benötigt, muss diesen gesondert beantragen. Internationale Presseausweise gleichen in ihrem Erscheinungsbild einem hochwertigen Reisepass. Sie umfassen 72 Seiten und Informationen in 40 Sprachen. Internationale Presseausweise haben eine Gültigkeit von drei Jahren ab Ausstellung. Sie sind mit verschiedenen Sicherungsmerkmalen versehen, die eine Fälschung verhindern sollen. Ein internationaler Presseausweis kostet 96 Euro.
Der Antrag auf einen Presseausweis muss schriftlich auf vorgegebenen Formularen erfolgen. Diese müssen gut lesbar, möglichst in Blockschrift ausgefüllt werden. Festangestellte Journalisten benötigen zusätzlich die Unterschrift des Arbeitgebers auf dem Antragsformular. Freiberufliche Journalisten müssen ihre Tätigkeit durch geeignete Nachweise belegen. Dem Antrag muss außerdem ein aktuelles Passfoto beigelegt werden. Im Internet findet der Journalist eine Auflistung der zuständigen Geschäftsstellen. Er kann sich die regional nächstgelegene Geschäftsstelle auswählen, um seinen Antrag einzureichen und sich zusätzliche Informationen über den Presseausweis und das Antragsverfahren erteilen lassen.
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