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Wer kann Presseausweis beantragen, und wie geht das?

Um sich nicht für jede Veranstaltung einzeln akkreditieren zu müssen, sollten Journalisten über einen Presseausweis verfügen. Die Regelungen, wer einen solchen Ausweis beantragen kann, sind festgeschrieben.

presseausweis beantragen
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Einen Presseausweis erhält, wer als hauptberuflicher Journalist tätig ist. Dabei ist nachzuweisen, dass der hauptsächlich erwirtschaftete Verdienst beziehungsweise der überwiegende Anteil der geleisteten Arbeitszeit durch eine journalistische Tätigkeit erfolgt. Diese Tätigkeit muss nicht in einem festen Angestelltenverhältnis ausgeübt werden. Auch freie Journalisten können den Presseausweis erhalten. Sie müssen aber den Nachweis erbringen, dass sie mit ihrer journalistischen Arbeit den Hauptanteil ihres Lebensunterhaltes bestreiten. Der Presseausweis ermächtigt den Journalisten, an den unterschiedlichsten Veranstaltungen teilzunehmen, ohne eine Einrittkskarte kaufen zu müssen. Außerdem bekommen Journalisten mit Presseausweis leichter Zugang zu Ereignissen, über die sie berichten wollen. Das bezieht sich unter anderem auch auf Unfälle, Naturkatastrophen, Kriegsgebiete oder Schauplätze von kriminellen Handlungen. Es gibt weitere Vergünstigungen wie zum Beispiel den freien Eintritt zu Verbrauchermessen oder in Museen, der einem Journalist aufgrund seines Presseausweises gewährt werden kann. Die Dachorganisationen informieren ihre Mitglieder umfassend über die Verwendungsmöglichkeiten des Presseausweises.

Beantragt werden kann der Presseausweis beim überregional arbeitenden Berufsverband für Journalisten und bei den Gewerkschaften. Es ist unerheblich, ob es sich bei dem Antragsteller um einen Journalisten in Festanstellung oder einen Freiberufler handelt. Auch Fotojournalisten werden den Wortjournalisten gleichgestellt. Dabei müssen die beantragenden Journalisten volljährig sein und Nachweise über ihre journalistische Tätigkeit einreichen. Einen Großteil ihrer Arbeitszeit bzw. das hauptsächliche Arbeitseinkommen muss durch die Ausübung des Journalistenberufes belegt sein. Presseausweise können auch von Pressesprechern großer Unternehmen beantragt werden, weil diese Tätigkeit der journalistischen Tätigkeit gleichgesetzt wird. Kostenfrei wird der Presseausweis nur an Mitglieder ausgestellt. Ein Presseausweis gilt immer für das laufende Jahr und kann auf Antrag verlängert werden. Generell gilt der Presseausweis nur innerhalb Deutschlands. Wer einen internationalen Presseausweis benötigt, muss diesen gesondert beantragen. Internationale Presseausweise gleichen in ihrem Erscheinungsbild einem hochwertigen Reisepass. Sie umfassen 72 Seiten und Informationen in 40 Sprachen. Internationale Presseausweise haben eine Gültigkeit von drei Jahren ab Ausstellung. Sie sind mit verschiedenen Sicherungsmerkmalen versehen, die eine Fälschung verhindern sollen. Ein internationaler Presseausweis kostet 96 Euro.

Der Antrag auf einen Presseausweis muss schriftlich auf vorgegebenen Formularen erfolgen. Diese müssen gut lesbar, möglichst in Blockschrift ausgefüllt werden. Festangestellte Journalisten benötigen zusätzlich die Unterschrift des Arbeitgebers auf dem Antragsformular. Freiberufliche Journalisten müssen ihre Tätigkeit durch geeignete Nachweise belegen. Dem Antrag muss außerdem ein aktuelles Passfoto beigelegt werden. Im Internet findet der Journalist eine Auflistung der zuständigen Geschäftsstellen. Er kann sich die regional nächstgelegene Geschäftsstelle auswählen, um seinen Antrag einzureichen und sich zusätzliche Informationen über den Presseausweis und das Antragsverfahren erteilen lassen.

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