Briefkastenschilder individuell beschriften lassen
Persönliche Briefkastenschilder werten den Briefkasten spürbar auf. Beim Kauf sollte ... mehr

Seit die Eigenheimzulage weggefallen ist, müssen Bauherren kreativer sein, um steuerliche Sparpotenziale auszunutzen. Wer dabei verschiedene Strategien kombiniert, kann das Finanzamt zum Teil erheblich an den Kosten seines Hausbaus beteiligen.
Die wesentlichen Möglichkeiten liegen in der Ausschöpfung haushaltsnaher Dienstleistungen, im sogenannten „Wohn-Riester“ sowie unterschiedlichen Varianten der Vermietung.
Um der Schwarzarbeit entgegenzuwirken, hat der Staat Regelungen getroffen, die speziell beim privaten Hausbau Steuer senken helfen. Jährlich können bis zu 600 Euro für Handwerksleistungen direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Darunter fallen zum Beispiel Aufwendungen für Ausbesserungsarbeiten und Reparaturen sowie der Schornsteinfeger. Die gleiche Summe kann zusätzlich für haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Dazu zählen Kosten für Hausmeister, Gartenpflege, Reinigung sowie private Umzüge. Allerdings werden nur reine Arbeits- und Fahrtkosten anerkannt. Aufwendungen für Material lassen sich nicht von absetzen.

Ausnahmen bilden hierbei jedoch Anschaffungskosten für Solarstromanlagen. Bauherren können die entstandenen Kosten über einen Zeitraum von 20 Jahren verteilt abschreiben. Hinzu kommt eine einmalige Sonderabschreibung von 20% der Anschaffungskosten.
Im Rahmen seiner Offensive zur privaten Altersvorsorge fördert der Staat künftig auch das mietfreie Wohnen im Alter. Riester-Sparer können ihr eingezahltes Geld inklusive der staatlichen Zulagen vollständig für den Kauf oder Bau einer Immobilie nutzen. Doch Achtung: Wenn das so finanzierte Haus nicht mindestens 20 Jahre lang selbst genutzt wird, muss die Förderung zurückgezahlt werden. Gleiches gilt für den Verkauf.
Bauherren, die bereit sind, ihr fertig gestelltes Haus zu vermieten, können von einer anderen Strategie profitieren. Schuldzinsen und andere Werbungskosten lassen sich steuerlich absetzen. Eine weitere Optimierung des Spareffektes erreicht man durch die Vermietung an nahe Verwandte. Da Angehörige lediglich 75% der ansonsten ortsüblichen Miete zahlen müssen, erhöhen sich für den Bauherrn die steuermindernden Verluste. Denkbar sind dabei auch Überkreuzvermietungen von Hausbesitzern. Damit das Finanzamt solche Konstruktionen akzeptiert, müssen die Vertragsparteien jedoch wirtschaftliche Gründe nachweisen, die eine gegenseitige Vermietung sinnvoll erscheinen lassen. Ansonsten wird der Fiskus das Modell ablehnen.
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