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Abmahnung

Die Abmahnung ist die Aufforderung, ein bestimmtes, einem Vertrag widersprechendes Verhalten zu unterlassen. Sie ist ebenso wie der Mietvertrag grundsätzlich nicht an die Schriftform gebunden, kann also auch mündlich erklärt werden.
Einer Abmahnung folgen der Regel weitere rechtliche Schritte, wie z.B. eine Kündigung oder eine Klage auf Unterlassung. Zwischen der Abmahnung und den folgenden Schritten muss allerdings stets eine Frist eingeräumt werden, die das Abstellen des Fehlverhaltens ermöglicht.

  17.06.2008
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