Gartenhäuser sind in vielen Größen und Ausführungen erhältlich
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Eigenheim
Unter dem Begriff Eigenheim versteht man ein Grundstück auf dem ein Wohngebäude errichtet ist und welches im Besitz einer natürlichen Person steht. Wohngebäude darf nicht mehr als zwei Wohnungen beinhalten. Das Wohngebäude bzw. zumindest eine Wohnung im Gebäude werden durch den Eigentümer selbst bewohnt. Es gibt verschiedene Arten des Eigenheims, wie beispielweise Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung, Ein- und Zweifamilienhäuser, Bungalows, Reihenhäuser und Doppelhäuser. Bei Wohngebäuden, die über zwei Wohnungen verfügen, wird eine Wohnung selbst genutzt und die andere vermietet. Oft steht die zweite Wohnung aber auch den Familienangehörigen zur Verfügung, beispielweise den Eltern oder den Kindern der Eigentümer. Man spricht in diesem Zusammenhang auch oft von einem Generationenhaus, in dem mehrere Generationen unter einem Dach leben. Die Definition des Begriffs „Eigenheim“ findet sich im Wohnbaugesetz. Wohngebäude, die nicht selbst bewohnt werden, gehören nicht zum Eigenheim wohl aber zum Eigentum.
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