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Ein Einfamilienhaus ist, wie es der Name schon aussagt, ein Haus für eine Familie. In den Bebauungsplänen ist die Fläche für einen Einfamilienhaus- Neubau gesondert ausgewiesen. Das bedeutet, daß man in den ausgewiesenen Flächen auch nur ein Einfamilienhaus bauen darf.
Das Einfamilienhaus muß zum dauerhaften Bewohnen geeignet sein, deshalb zählen Wochenend- und Ferien häuser nicht als Einfamilienhaus. In der Regel ist ein Einfamilienhaus ein freistehendes Haus, mit einem Grundstück, auf dem nur dieses eine Einfamilienhaus steht. Ein Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte zählt man allerdings auch zu den Einfamilienhäusern. Die Bauplätze dafür müssen im Bebauungsplan allerdings gesondert ausgewiesen werden.
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