Travertin, ich schwör auf ihn
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Ein Baugrundstück bezeichnet das gesamte Grundstück einschließlich der nicht zu bebauenden Flächen, wie es sich dem Bauunternehmer als rechtliche Einheit darbietet, wobei sich letzteres nach dem Inhalt des Grundbuchs im Zeitpunkt des Beginns der Auftragsarbeiten beurteilt. Für die Behandlung als (einheitliches) Baugrundstück genügt die Buchung mehrerer Flurstücke im Bestandsverzeichnis des Grundbuchblattes unter einer Nummer.
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