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Niedrigenergiehaus

Neubauten, aber auch sanierte Altbauten bezeichnet man als Niedrigenergiehaus, wenn sie das jeweilige gesetzlich geforderte energietechnische Anforderungsniveau unterschreiten. Derzeit gilt in Deutschland das Anforderungsniveau der Energieeinsparverordnung (EnEV – gültig seit 1. Februar 2002, novelliert im Juli 2007).



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  25.06.2008
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Fragen zum Beitrag: “Niedrigenergiehaus ”

 

Kommentare

Bisherige Kommentare: 1
Autor:

Joshuan [Gast]

Kann mir jemand einen seriösen Anbieter von Niedrigenergiehäusern oder Passivhäusern nennen? Plane in 2 Jahren zu bauen.

Bislang kenne ich nur die Website www.gruenbauen.com wo man Anbieter findet.

Besten Dank und schöne Grße,

Josh

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