rating
0 Bewertungen

Zwangsversteigerung

Die Zahl der Zwangsversteigerungen von Eigenheimen, Grundstücken und Eigentumswohnungen haben sich in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Im § 57 a räumt das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) dem Ersteher ein außerordentliches Kündigungsrecht ein: „Der Ersteher ist berechtigt, das Miet- oder Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn sie nicht für den ersten Termin erfolgt, für den sie zulässig ist.“ Die gesetzliche Frist beträgt drei Monate.

Weiterführende Infos bei Misterinfo:

Fachartikel zum Thema: Zwangsversteigerung

  23.06.2008
Gestellte Fragen: 0

Fragen zum Beitrag: “Zwangsversteigerung”

 

Kommentare

Bisherige Kommentare: 0

Verwandte Artikel

18.05.2011

Bei einer Zwangsversteigerung kommen Sie oft günstig davon

18.05.2011

Die Bauwesenversicherung ist unverzichtbar bei einem Neubau

18.05.2011

Eidesstattliche Versicherung – Offenlegung des Vermögens

18.05.2011

Grunderwerbsteuer - alles über Nebenerwerbskosten

18.05.2011

Optimierung der Baufinanzierung duch Rechner und andere Tools

18.05.2011

Private Haftpflicht wird durch eine Versicherung gedeckt

18.05.2011

Was beim Kauf von einem Grundstück beachtet werden muss

Meistgelesen in dieser Rubrik

Meistgelesen
23.10.2010 | Aufrufe: 1350

Betriebskosten

23.10.2010 | Aufrufe: 687

Hausbau Rechner

23.10.2010 | Aufrufe: 558

Einfamilienhaus

20.10.2010 | Aufrufe: 462

Schlüsselfertig Bauen

22.10.2010 | Aufrufe: 339

Grundstück/Baugrundstück

22.10.2010 | Aufrufe: 339

Ökologisch Bauen

22.10.2010 | Aufrufe: 317

Niedrigenergiehaus

23.10.2010 | Aufrufe: 310

Fassade

23.10.2010 | Aufrufe: 288

Abmahnung

22.10.2010 | Aufrufe: 278

Abrechnungszeitraum

Empfehlungen