Immobilie kaufen und was dabei zu beachten ist
Wer eine Immobilie kaufen möchte, der sollte über den Ablauf eines Immobilienkaufs be... mehr
Die Zahl der Zwangsversteigerungen von Eigenheimen, Grundstücken und Eigentumswohnungen haben sich in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Im § 57 a räumt das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) dem Ersteher ein außerordentliches Kündigungsrecht ein: „Der Ersteher ist berechtigt, das Miet- oder Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn sie nicht für den ersten Termin erfolgt, für den sie zulässig ist.“ Die gesetzliche Frist beträgt drei Monate.
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