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Haus Versteigerung ist preiswerter Weg zur Immobilie

Entscheidungsfreudige Interessenten bekommen meist günstige Häuser: Versteigerung bietet Chance auf das gewünschte Eigenheim

In den deutschen Amtsgerichten kommen von Jahr zu Jahr mehr Immobilien unter den Hammer. Eine Chance, die viel zu wenig Menschen nutzen, denn mit etwas Mut und Erfahrung können Bieter hier echte Schnäppchen machen. Dabei ist die Suche nach einer geeigneten Haus Versteigerung nicht schwierig. Daten über Versteigerungsobjekte lassen sich bundesweit bequem online einsehen.

Oftmals sind Objekte vermietet. Daher sollten Interessenten bereits vor dem Termin zur Haus Versteigerung einige wichtige Punkte abklären. Als künftigem Eigentümer garantiert Ihnen der Gesetzgeber ein Sonderkündigungsrecht, damit Sie Ihre Immobilie bei Bedarf selbst nutzen können. Hierfür gilt eine dreimonatige Frist. In der Praxis kann sich ein solches Verfahren jedoch länger hinziehen. Insbesondere Familien, kranke oder ältere Mieter genießen gesetzlichen Schutz und können sich gegen eine Kündigung wehren. Um Rechtsstreitigkeiten und unnötige Kosten zu vermeiden ist es daher empfehlenswert, sich bereits frühzeitig vor der Häuser Versteigerung über die Mietsituation zu informieren.

Auch wenn Objekte aus Versteigerungen in der Regel erheblich günstiger sind als vergleichbare Immobilien vom freien Markt, müssen sie vom Käufer natürlich finanziert werden. Praktisch bedeutet dies: Wenn der Betreiber der Häuser Versteigerung eine Sicherheit verlangt, muss der Bieter in der Regel zehn Prozent des Verkehrswertes direkt vor Ort hinterlegen. Fehlt eine geeignete Sicherheit, wird der Rechtspfleger keinen Zuschlag erteilen. Auch die Finanzierung sollte daher schon vor dem Versteigerungstermin geklärt sein.

Mit Verkündigung des Zuschlags ist der Meistbietende sofort Eigentümer des Hauses. Alle Rechte und Pflichten aus der Immobilie gehen direkt an ihn über. Im Verfahrensablauf bestimmt der Rechtspfleger dann einen weiteren Termin, meist 4 bis 10 Wochen nach der Versteigerung, bis zu dem der Neueigentümer den restlichen Kaufpreis auf das Gerichtskonto einzahlen muss.

von Lydia Svenska   05.06.2008
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