Winterharte Balkonpflanzen für die kalte Jahreszeit
Balkonpflanzen in Blumentöpfen stellen eine Bereicherung für die Wohnatmosphäre dar. ... mehr
Wer sich den Traum vom Eigenheim erfüllen möchte, hat sich im Regelfall unzählige Fragen gestellt und im Anschluss mit durchdachten Entscheidungen beantwortet: Wie viel Eigenkapital ist vorhanden? Welche Finanzhilfe scheint die individuell stimmigste? Wie sieht die familiäre Situation aus; werden Veränderungen in den kommenden 5 Jahren angestrebt?
Auch Fragen bezüglich der Immobilie selbst sind unausweichlich für den bevorstehenden Wohnungskauf: Mit welchen monatlichen Betriebskosten zu rechnen ist, was für eine Art Heizungssystem sich in dem Haus befindet oder ob die Wohnung kürzlich saniert worden ist, reicht als Fragekatalog jedoch wider vieler Annahmen nicht aus!
Wohnungen kaufen bedeutet leider auch die dazugehörigen Häuser zu kaufen! Zusätzlich zu der eigenen Liquidität, des Zustandes der angedachten Wohn- oder Bürofläche sowie dem Umfeld, muss besonders ein Augenmerk auf die Gesamtimmobilie geworfen werden. Der Erwerb einer geschlossenen Wohn- oder Arbeitsfläche in einem Mehrparteienhaus impliziert auch den Erwerb eines Gemeinschaftseigentumes. Darin eingebunden ist die Pflicht das ganze Haus instand zu halten. Fallen etwaige Reparaturen wie am Dach oder im Keller, den anfälligsten und oftmals marodesten Bereichen der Immobilie an, werden diese finanziell gemeinschaftlich getragen. Kaputte Dachpfannen, Holzwürmer im Gebälk oder aber feuchtes Kellermauerwerk können kostspielige Konsequenzen haben.
Derartige Kosten lassen sich nicht nur extrem minimieren, sondern auch vermeiden, wenn beim Wohnungskauf insbesondere auf den Allgemeinzustand des Hauses, aber auch des Grund und Bodens, auf dem sich die Immobilie befindet, sorgsam geachtet wird. Neben der Einsicht in die Protokolle sogenannter Eigentümerversammlungen, in denen Schäden und Sanierungsvorhaben aufgelistet werden, empfiehlt es sich konkrete, für manch einen Immobilienmakler auch unangenehme Nachfragen zu stellen.
Was dem Bürger das Grundgesetzbuch ist, ist dem Wohnungseigentümer die sogenannte Teilungserklärung. Diese regelt neben der Verwaltung der Wohnungsanlage auch die Verteilung der anfallenden Kosten. Diese werden im Regelfall durch die Erhebung von Umlagen aufgebracht und gedeckt. Aus diesem Grund empfiehlt es sich beim Wohnungen kaufen vor Vertragsabschluss genauestens darüber zu informieren, wie hoch das monatlich zu zahlende Hausgeld ist, ob eine Instandhaltungsrücklage gebildet wurde, um die Kosten erforderlicher Reparaturen zu bezahlen, und ob Rückstände bestehen.
Wer sich ganz absichern möchte, dem ist natürlich die Möglichkeit geboten, einen Gutachter zu beauftragen, mögliche Wohnungsmängel transparent zu machen.
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