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Gewerblicher Mietvertrag erfordert gute Formulierung

Wer Gewerbe mieten möchte, sollte neben dem geeigneten Standort auch den Mietvertrag gründlich prüfen. Nur ein individuell zugeschnittener Schriftsatz garantiert optimale Sicherheit.

gewerblicher mietvertrag
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Anders als herkömmliche Mietverträge müssen ein gewerbliche Mietverträge immer schriftlich abgeschlossen werden. Der Gesetzgeber (§550 BGB) verlangt dafür die ordnungsgemäße Nennung der Vertragsparteien, der Vertragslaufzeit, des konkreten Mietobjektes sowie der Miethöhe. Unabhängig von diesen Vorschriften können die Mietparteien jedoch weitere Punkte in den Vertrag aufnehmen.

Besonderes Augenmerk sollten Mieter auf eine exakte Beschreibung des Mietobjektes legen. Ist die schriftliche Darlegung unzureichend, kann dies Konsequenzen für die Vertragsgültigkeit haben. Neben einem erläuternden Text hat es sich beim Gewerbe mieten bewährt, Grundrisspläne sämtlicher Räume an den Vertrag anzufügen.

Häufig werden mit den Räumen auch Teile der vorhandenen Einrichtung vermietet. Für die rechtliche Absicherung sorgt dabei eine bei Vertragsabschluss fixierte Liste aller Einrichtungsgegenstände, die Bestandteil der Mietvereinbarung sind. Durch ein entsprechendes Übergabeprotokoll lassen sich Streitigkeiten während der Nutzung oder nach Beendigung des Mietverhältnisses so bereits im Vorwege vermeiden.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, klare Regelungen über mögliche Sonderflächen zu treffen. Dazu gehören Stellplätze für Mitarbeiter oder Kunden, Lagerräume oder auch Werbeflächen. Für eine optimale Geschäftsausübung sollten gewerbliche Mietverträge am besten sämtliche gewerblich nutzbaren Flächen und Gegenstände umfassen sowie konkrete Angaben über den Mietzweck beinhalten. Nach § 536 BGB haftet zum Beispiel der Vermieter, wenn das Mietobjekt für den angestrebten Zweck gar nicht geeignet ist. Für einige Gewerbe oder Objekte existieren außerdem bauordnungsrechtliche Vorschriften und Einschränkungen seitens des Immissionsschutzes. Details kann man von den zuständigen Behörden erfragen.

Da gewerbliche Mietverträge auch Angaben zur Mietzeit verlangt, ist es angebracht, das wirtschaftliche Konzept sorgfältig zu prüfen. Insbesondere wenn der Mieter größere Investitionen in das Objekt tätigt, ist es beim Gewerbe mieten sinnvoll, eine langfristige Laufzeit oder sogar ein Vorkaufsrecht im Vertrag zu fixieren.
Von zentraler Bedeutung ist außerdem eine Aufschlüsselung aller Miet- und Nebenkosten. Nach der gesetzlichen Regelung ist während des Mietverhältnisses eine Erhöhung der Gewerbemiete nicht möglich. Daher beinhaltet der Vertrag oftmals Klauseln zur regelmäßigen Anpassung der Miethöhe.

Gewerbe mieten ist eine Investition in den unternehmerischen Erfolg. Ein präziser Mietvertrag kann deshalb der Schlüssel zur Zukunft eines Unternehmens sein.

von Lydia Svenska   27.05.2008
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