Kleiderschrank – ein praktischer Helfer für Ordnung und Übersicht
Ein Kleiderschrank, das ist nicht irgend ein Möbelstück sondern in vielen Fällen auch... mehr
Das Anmieten fertiger Gewerbe Immobilien ist eine Rechnung mit einigen Unbekannten. Neben den vom Gesetz vorgeschriebenen Angaben im gewerblichen Mietvertrag gibt es deshalb einige sinnvolle Maßnahmen, mit denen Mieter sich vor unangenehmen Überraschungen schützen können.
Konkurrenz gibt es in jedem Gewerbe. Immobilien mieten sollte man jedoch nur, wenn der Vertragspartner sich verpflichtet, keine anderen Räume in der Nähe an geschäftliche Konkurrenten zu vergeben. Falls der Vermieter sich nicht an den vereinbarten Konkurrenzschutz hält, kann der Mieter eine Minderung der Miete durchsetzen oder das Mietverhältnis außerordentlich kündigen. Gegebenenfalls lässt sich sogar Schadenersatz einfordern. Wer beim Gewerbe mieten versäumt hat solche Vereinbarungen zu treffen, kann Regelungen über den Konkurrenzschutz auch noch nachträglich in bestehende Verträge aufnehmen.
Der Gesetzgeber verlangt eine Vielzahl behördlicher Genehmigungen für jedes Gewerbe. Immobilien mieten erfordert deshalb neben dem Vertrag unter Umständen noch weitere rechtliche Schritte. Dazu zählen die Anmeldung nach der Gewerbeordnung, Genehmigungen nach dem Gaststättengesetz oder Eintragungen bei der jeweiligen Handwerkskammer. Sollte sich nach Abschluss des Mietvertrages herausstellen, dass die gewählte Immobilie gar nicht den Ansprüchen des Gewerbezweckes und der behördlichen Auflagen genügt, kann es leicht zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten kommen. Hier können sorgfältig formulierte Vertragsklauseln auf dem Vorwege Sicherheit geben. Bei Um- oder Neubauten sind außerdem sind Vorgaben nach den jeweils vorliegenden Bebauungsplänen zu beachten. Dies gilt insbesondere auch für Nutzungsänderungen und die Umwandlung von Wohn- in Gewerberaum.
Erst mit einem Genehmigungsbescheid durch sämtliche zuständigen Behörden lassen sich Gewerbe Immobilien mieten und danach auch effektiv nutzen.
Angebote an aktuell freien Flächen gibt es in zahlreichen Städten und Regionen in den verschiedensten Lagen. Besonderes Augenmerk sollte der Mieter auf vorteilhafte Verkehrsanbindung legen sowie ein attraktives Umfeld für Mitarbeiter und Kunden. Schon im Hinblick auf die mögliche Entwicklung des eigenen Unternehmens sind für Mieter speziell Objekte mit veränderbarem Raumkonzept interessant. Bei allen Bemühungen um Sicherheit in der Gestaltung des Mietverhältnisses brauchen Gewerbetreibende auch Flexibilität, um sich auf einem mobilen Markt anpassen zu können.
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