Ultraschall Reiniger für verschiedene Zwecke
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1 Zimmer, 2 ½ oder 4 Zimmer, eines haben heutzutage fast alle Wohnungen auf den städteübergreifenden Wohnungsmärkten gemein: die Kautionsleistung, die es vom Vermieter zu verrichten gilt. Diese Mietkautionsleistung erfolgt stets zweckgerichtet. Sie dient dem Vermieter ausschließlich zur Sicherung möglicher Ansprüche gegen den Mieter, hierzu zählen etwa Schäden an der Wohnung oder unterlassene Schönheitsreparaturen.
Die Höhe der Kaution darf in der Regel nicht mehr als die dreifache Nettokaltmiete betragen. Daran hat sich der Vermieter außer in seltenen Einzelfällen zu halten.
Ferner ist der Vermieter aufgrund der Zweckbestimmung der Kaution gesetzlich dazu verpflichtet, den Kautionsbetrag konkurssicher auf einem sogenannten Mietkaution Konto zum üblichen Zinssatz bei dreimonatiger Kündigungsfrist anzulegen. Dieses muss vom Vermieter gesondert zu seinem übrigen Vermögen gehalten werden.
Ob es sich bei dem Konto um ein herkömmliches Treuhandkonto oder etwa ein zinsstarkes Tagesgeldkonto handelt, ist nicht an das Gesetz gebunden, aber sowohl für Vermieter als auch Mieter von Bedeutung. Auch wenn der gesamte Zinserlös aus dem Mietkaution Konto dem Mieter zugesprochen wird – hierbei gilt ohne Ausnahme: Immer der tatsächlich erwirtschaftete Zins kommt dem Mieter zugute –, profitiert der Vermieter ebenso von einem zinsstarken Konto. Aus einem einfachen Grund: Je höher der Zins, desto höher ist auch die Mietsicherheit, auf die der Vermieter ggf. zurückgreifen kann.
Ganz gleich welcher Zinserlös für den Mieter abfällt, die auf die Kaution erzielten Zinsen müssen versteuert werden. Dieser Zinsabschlag wird von den Kreditinstituten direkt abgezogen, mit einer Ausnahme: einem Freistellungsauftrag. Ist das Konto auf den Namen des Mieters eingerichtet, ist der Mieter befugt einen Freistellungsauftrag zu erteilen und verhindert somit die Zinsabschlagsteuer der Bank. Selbstverständlich kann der Vermieter dennoch während der gesamten Mietzeit alleinigen Zugriff auf das Mietkaution Konto innehaben.
Wer bisher versäumt hat mit Abschluss eines Mietvertrages die Mietkaution vom Vermieter auf ein höher verzinsliches Konto anlegen zu lassen, kann dieses nachträglich machen. Zinsstarke Tagesgeldkonten zu guten Konditionen bieten einige Kreditinstitute an. Über das Internet oder ansässige Kreditinstitute kann man sich kompetent beraten lassen.
Auch für die vor 1983, also vor der Verzinsungspflicht, abgeschlossenen Mietverträge lässt sich auf ein zinsstarkes Mietkaution Konto umsteigen. Es gelten einige Besonderheiten, aber der Regelfall sieht vor: Verzinsungspflicht nach heutiger Rechtslage.
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Kommentare
Brigitte Wondra, München [Gast]
Ihren Artikel finde ich einfach klasse. Es haben einfach noch Zuwenige die Information, das seit der Mietrechtsreform die Kaution nicht unbedingt auf ein niedrig verzinstes Sparbuch angelegt sein MUSS. Bin Anfang des Jahres umgezogen und auf Mietkautionplus gestossen, da meine Hausbank leider kein Kautionskonto angeboten hatte. Ich fand die Idee von Mietkautionplus, die Kaution als Investmentdepot (in Zusammenarbeit mit DWS Investment) zu führen klasse.
Paola (Gast) [Gast]
Leider bietet mietkaution plus nur Fonds. Ich bin der Meinung, dass das in der momentanen Finanzsituation nicht die wirklich wahre Lösung ist. Ich habe meine Mietkaution unter www.mietersparstrumpf24.de für konstante 6,35 % p. a. anlegen können. Das funktioniert dort in 500,00 Euro-Schritten wunderbar. Die Zinsen werden meinem Depot sogar halbjährlich gutgeschrieben. Dieses Konzept ist für mich optimal! Liebe Grüße!
Anonym [Gast]
Alles sehr schön beschrieben. Aber wie verhält es sich mit dem Zinsabschlag? Schickt die Bank automatisch dem Sparbuchinhaber eine Bescheinigung über die einbehaltenen Zinsen, so dass der Mieter diese in der Einkommensteuererklärung geltend machen kann? Mit ist davon nichts bekannt. Wäre aber wichtig, welche Pflichten die Bank bzw. Kontoinhaber hat, um den Zinsabschlag wieder zu bekommen.
Tolle Angebote, schöne Werbung, gut gemacht. [Gast]
Natürlich kann man sein Geld, wenn man es hat auf so eine Art anlegen. Wer es aber nicht hat und einen Kredit aufnehmen muß, für den kommt sowas nicht in Frage. Über die oben erwähnten Zinsen von 6,5% pro Jahr wie von denen versprochen,. LOL, das glaubt doch keiner. Seltsam das einer von beiden oben erwähnten überhaupt nichts anzubieten hat, sondern Sätze losläst wie:Sehr bald geht das wieder! Ist der Fonds geschlossen worden hä.
Für jeden der das Geld für die Kaution nicht sofort hat, (Ich Student, grad fertig, guter Job), hab mir 3 Sachen angeguckt.
Die Eurokaution, Kautionskasse und den Deutscher Mietkautionsbund. Die vergeben Mietbürgschaften.
Kauitonskasse ist komisch, Eurokaution teuer.
Ich hab das dann bei www.mietkautionsbund.de gemacht. Ist am transparentesten und am günstigsten.
Gerd [Gast]
In welchen Einzelfällen muss der Mieter denn mehr als 3 Monatskaltmieten bezahlen. Woher stammt denn diese Information? Laut Mietrecht § 551 ist festgelegt, dass es maximal 3 Monatskaltmieten sein dürfen (siehe http://mietkautionskonto.info/mietrecht/).
Die Anlage auf Tagesgeldkonten stimmt nur bedingt - heute bekommt man fast kein Tagesgeldkonto mehr mit hohem Zinssatz auf welches man die Mietkaution anwenden kann. Wer es trotzdem schafft - Chapeau!