Baumwolltaschen haben einen hohen Wiedererkennungswert
Die fröhlich bedruckten Baumwolltaschen sind absolut praktisch und haben sich längst ... mehr

Die GEMA schützt die Rechte von Musikern und Künstlern
Bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte müssen alle Musiktitel und Interpreten einzeln aufgelistet gemeldet werden, um daraus eine Schutzgebühr zu errechnen. Aus den Angaben der Anmeldung ergibt sich dann ein pauschaler Betrag, der an die Gesellschaft für die jeweiligen Künstler abgeführt werden muss. Dieser Beitrag berechtigt den Veranstalter zum Abspielen der gemeldeten Musikstücke.
Öffentliche Veranstaltungen bei der GEMA melden
Zu den meldepflichtigen Veranstaltungen zählen alle Events, die sich an die Öffentlichkeit richten. Öffentliche Veranstaltungen sind zum Beispiel Musikumzüge, Tanz- und Unterhaltungsmusik-Festivitäten sowie Messen und Pubic-Relation-Meetings.
Welche Kosten an die GEMA zu entrichten sind
Der zu entrichtende Beitrag berechnet sich aus der vermuteten Anzahl an Besuchern, der Veranstaltungsfläche und ob ein Eintrittspreis zu entrichten ist oder nicht. Kostet beispielsweise ein Eintrittsticket für eine Show zwischen 10,01 und 20,00 Euro und ist die Location etwa 2.000 m² groß, beträgt die Abgabesumme 1.034,90 Euro. Handelt es sich jedoch um eine kleine Veranstaltung mit einem Eintrittspreis von 1 Euro auf ca. 200 m² Veranstaltungsfläche, beläuft sich der zu entrichtende Betrag auf lediglich 34,50 Euro. Das Geld, das von der Gesellschaft für die Verwendung der Musikstücke für die Musikrechte eingenommen wird, wird den Interpreten von der Behörde dann anteilig ausbezahlt.
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Kommentare
Jon Tassee [Gast]
Ich hasse die GEMA!!!!!!