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Gütertrennung vereinbaren - damit kein Streit entsteht

Dazu ist ein Ehevertrag notwendig, den ein Notar beurkunden muss. Gütertrennung ist nicht die Regel, aber sinnvoll, wenn damit die Haftung für den Partner verhindert werden kann.

ehevertrag
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Die Regel ist die Zugewinngemeinschaft. Sie gilt, wenn Ehepartner nichts vereinbaren. Dann hat zwar jeder eigenes Vermögen, nämlich das, was er vor der Ehe besessen hat. Das, was während der Ehe dazu kommt, gehört beiden gemeinsam. Bei einer Trennung steht jedem die Hälfte zu. Wenn die Ehepartner dagegen in einem Ehevertrag eine Gütertrennung vereinbart haben, dann bleibt jeder Eigentümer des Vermögens, das er erwirbt. Trotzdem kann es auch in diesem Falle gemeinsames Vermögen geben, wenn sie etwa zusammen ein Haus erwerben.

Eine Gütertrennung ist sinnvoll, wenn man von vornherein jeden Streit im Falle einer Trennung vermeiden möchte. Dazu muss aber das Vermögen des Einzelnen auch genau bestimmbar sein. Wenn dies für das Anfangsvermögen im Vertrag über die Gütertrennung fixiert ist, gibt es zumindest da keinerlei Streit. Es gibt allerdings auch bei Gütertrennung noch genügend Gelegenheit, wenn man Streit sucht. Wenn ein Ehepartner ein Auto kauft und sich das Geld dazu von seinem Partner leiht - wem steht dann bei der Trennung das Auto zu? Was ist mit gemeinsamen Anschaffungen? Wer die Gütertrennung ernst nimmt, sollte dann auch darauf achten, dass sie möglichst auch eingehalten wird.

Von Vorteil ist die Gütertrennung auch dann, wenn ein Ehepartner geschäftlich tätig ist und sich aus dieser Tätigkeit eine Haftung ergeben kann. Schuldner könnten dann auf das gemeinsame Vermögen zugreifen. Hier hilft die Gütertrennung. Wenn das Vermögen der Ehepartner strikt getrennt ist, kann ein Gläubiger nur auf das zugreifen, was seinem Schuldner gehört. Das Vermögen des anderen Ehepartners ist tabu, mag es auch noch so groß sein. Aber auch hier ist zu beachten, dass etwa Schenkungen während der letzten zehn Jahre angefochten werden können. Übertragungen kurz vor einem Rechtsstreit nützen da nichts. Ebenso ist die Gütertrennung dann kein Schutz, wenn der andere Ehepartner eine Bürgschaft übernimmt. Diese kann zwar sittenwidrig sein; man sollte bei solch einer Anforderung in jedem Falle prüfen, ob man unterschreibt. Rechtsberatung kann da sinnvoll sein.

Gegenüber Dritten wirkt die Gütertrennung übrigens nur, wenn sie auch im Güterrechtsregister eingetragen ist.

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