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Die Lohnbuchhaltung ist ein oft unterschätzter Bereich

Die Lohnbuchhaltung hütet unter Anderem sehr persönliche Daten der Angestellten und Arbeiter und sind ein Teil der betrieblichen Personalverwaltung.

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Die Lohnbuchhaltung übernimmt wesentlich mehr als die bloße Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen im Ganzen. Je nach Betrieb und Anzahl der Beschäftigten, kann dies schon eine recht umfangreiche Aufgabe für sich sein. Zwar wird die Lohnbuchhaltung heutzutage so ziemlich überall von Computern mit der entsprechenden Software unterstützt. Viele größere Unternehmen sind dafür im Besitz eines umfangreichen Personalmanagementmoduls. Exaktes Arbeiten ist für jede Sparte der Buchhaltung das Grundprinzip, die nächste Steuerprüfung kommt bestimmt.

Die Lohnbuchhaltung muss sich, um die Abrechnungen erstellen zu können, mit den einzelnen Lohn- und Gehaltsgruppen auskennen und Mitarbeiter entsprechend einordnen können. Einfluss haben Alter, Betriebszugehörigkeit, Qualifikation bzw. Schwierigkeitsgrad der Arbeit usw. Handelt es sich um Akkordarbeit, wird diese natürlich einzeln ausgerechnet, die erbrachte Leistung muss auf den Grundlohn aufgerechnet werden.

Der Bruttolohn wird dann in den Computer eingegeben, welcher anhand der Lohnsteuerklasse, Kinderanzahl oder sonstiger Freibeträge den Nettolohn unter Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungen errechnet und ausdruckt. Die Lohnsteuer wird später gesammelt an das Finanzamt abgeführt. Die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung werden durch die Lohnbuchhaltung errechnet und abgeführt. Überhaupt werden hier sämtliche erforderlichen Meldungen erstellt und abgegeben wie zum Beispiel DEUV-Meldungen, Beitragsnachweise für die Krankenkassen und Lohnsteueranmeldungen. Es werden auch die Abrechnungen der Berufsgenossenschaft bearbeitet.

Die Lohnbuchhaltung bereitet auch neue abzuschließende Arbeitsverträge vor und füllt Formulare aus, die die Arbeitnehmer bei Behörden vorlegen müssen. Auch eventuelle Lohnpfändungen werden hier bearbeitet. Die Personalstammdaten werden gepflegt. Zu den Aufgaben der Lohnbuchhaltung gehört genauso das Führen der Jahreskonten. Es werden DTA-Dateien und Buchungsbelege für die Finanzbuchhaltung erstellt.

Alle anfallenden Arbeiten in der Lohnbuchhaltung verlangen ein recht umfassendes Wissen in Bezug aus Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Lohnsteuerrecht. Wird hier ein Fehler gemacht, kann dies ganz schön teuer werden. Sehr häufig ist die Lohnbuchhaltung der erste oder einzige Anlaufpunkt der Arbeitnehmer mit ihren Fragen. Dann muss die Lohnbuchhaltung schon eine kompetente Auskunft geben können. Die Lohnbuchhaltung ist eben ein sehr wichtiger Bereich im Unternehmen.

 
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von Max Lorenz  09.09.2008
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