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Frührente beantragen: Voraussetzungen beachten und früh das Alter genießen

Um vorzeitig in die Rente oder den Vorruhestand zu treten, müssen Arbeitnehmer einige Bedingungen erfüllen. Sofern dies der Fall ist, kann mehrere Monate vor dem regulären Renteneintritt die Arbeit niedergelegt werden.

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Vorzeitig in Rente zu gehen ist nicht jedem Arbeitnehmer möglich. Rentenversicherungen verlangen für ein vorzeitiges Ausscheiden zusätzliche Gebühren, den sogenannten Rentenabschlag. Der reguläre Renteneintritt ist gesetzlich vorgeschrieben und ergibt sich aus dem Geburtsjahr und dem Arbeitsbeginn. Das reguläre Rentenalter liegt momentan bei 65 Jahren, in nächster Zeit verlängert sich zunehmend für spätere Jahrgänge die Arbeitszeit. Ein Arbeitnehmer kann mehrere Monate vor dem eigentlichen Rentenbeginn bereits seine Arbeit niederlegen. Mit jedem Monat allerdings, den der Arbeitnehmer früher in Rente geht, muss er auf 0,3 % seiner Rente als Abschlag verzichten. Je mehr Monate man dementsprechend früher in Rente geht, desto mehr Abschläge muss man monatlich zahlen. Es besteht eine lebenslange Pflicht diesen Abschlag zu zahlen, hierzu sind auch keine Sonderregelungen bekannt. Dadurch, dass weniger Geld in die Rentenkasse als Vorauszahlungen eingeflossen ist, sind die Abschläge monatlich vergleichsweise hoch angerechnet.

Es gibt zwei verschiedene Arten, frühzeitig in Rente zu gehen: mithilfe der Erwerbsminderungsrente und der Altersrente. Eine verminderte Erwerbsfähigkeit liegt vor, sofern der Arbeitnehmer aufgrund von physischen und/oder psychischen Krankheiten nicht mehr in der Lage ist, seiner Arbeit nachzugehen. Hierunter fallen auch dauerhafte körperliche Behinderungen. Umfragen zufolge vermehrt sich in den letzten Jahren die Zahl derer, die wegen Depressionen, Burn-out und anderen psychischen Erkrankungen dauerhaft erwerbsunfähig werden, deutlich. Um eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch zu nehmen, gelten gesetzliche Vorschriften. Zunächst darf das vorgeschriebene Alter, um Altersrente in Anspruch zu nehmen, noch nicht erreicht worden sein. Man muss außerdem vorweisen, dass eine Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit durch Rehabilitationsmaßnahmen nicht möglich war. Unter Umständen können öffentliche Stellen hierzu ärztliche Gutachten verlangen. Sowohl für die Erwerbsminderungsrente als auch für die Altersrente nach einer Arbeitslosigkeit muss man für eine bestimmte Zeitperiode bereits in der gesetzlichen Versicherung registriert sein und Beiträge zahlen. In den meisten Fällen beträgt die Mindestdauer der Anmeldung 5 Jahre, in einigen Fällen kann die Wartezeit auch geringer ausfallen. Die Mindestbeitragspflicht besteht für lediglich 3 Jahre.

Die Anerkennung des Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente durchläuft mehrere Stadien. Zunächst muss der Antragsteller einen Antrag bei der (gesetzlichen) Rentenversicherung stellen, bei der er angemeldet ist. Die Prüfung der Unterlagen kann wegen hohen Belastungen des Amtes mehrere Wochen betragen. Die Versicherung kann entweder begleitend zum Antrag oder nach Erhalt dessen medizinische Gutachten einfordern. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass genügend Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch genommen wurden und keine Hoffnung auf Wiederherstellung der vollen Erwerbsfähigkeit mehr besteht. Unter Umständen kann an dieser Stelle auch die Bescheinigung über eine abgeschlossene Therapie bei einem psychologischen Psychotherapeuten verlangt werden. Nach Sichtung aller Unterlagen kommt es dann nach einiger Zeit zum Bescheid darüber, ob die Rente ausgezahlt wird. Es ist aber auch die Möglichkeit gegeben, bei einer eventuellen Ablehnung Widerspruch einzulegen.

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