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Vertragsauflösung: Kündigungen richtig formulieren

Eine Kündigung im juristischen Sinne bezeichnet die Beendigung eines auf Dauer angelegten Schuldverhältnisses. Zu den wichtigsten Vertragsauflösungen im Alltag gehört die Kündigung von Mietverträgen.

kündigungen richtig formulieren
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Die Kündigung bedarf regelmäßig einer Kündigungserklärung, mit der der Wille zur Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses zum Ausdruck gebracht wird. Ein solches Schuldverhältnis besteht dann, wenn es auf einen fortgesetzten Austausch von Leistungen gerichtet ist. Zu den am häufigsten geschlossenen Dauerschuldverhältnissen gehört neben dem Arbeits- und dem Darlehensvertrag der Mietvertrag.

Die Kündigung ist regelmäßig an Fristen gebunden. So sieht das Gesetz für die Auflösung von Mietverträgen durch den Mieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor. Für Vermieter gilt zunächst dieselbe Frist, nach fünf Jahren erhöht sie sich gemäß § 573 c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf sechs Monate, nach acht Jahren auf neun Monate. Die außerordentliche fristlose Kündigung ist in § 543 c BGB geregelt. Voraussetzung ist, dass einer Partei die Fortsetzung des Vertrages nicht weiter zugemutete werden kann. Streitigkeiten über die sofortige Wirksamkeit einer Kündigung und den dafür erforderlichen besonderen Grund beschäftigen die zuständigen Gerichte in rund sechs Prozent aller Mietrechtsprozesse. Häufiger müssen die Richter hingegen klären, ob eine Vertragsverletzung stattgefunden hat – Schätzungen zufolge geht es in mehr als 33 Prozent aller Mietrechtsprozesse um diese Frage.

Wichtig ist grundsätzlich, dass der Empfänger Kenntnis von dem Kündigungsschreiben erlangt – um einen Nachweis darüber führen zu können, empfiehlt es sich, die Erklärung per Einwurf-Einschreiben zu verschicken. Hierbei dokumentiert der Postbote, dass das Schreiben in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen wurde.

Das Kündigungsschreiben muss Namen und Anschrift der beteiligten Parteien enthalten, eventuell vorhandene Kennziffern sind aus Gründen der Zuordnung ebenfalls anzugeben. Neben der Angabe des gewünschten Kündigungsdatums kann sicherheitshalber auch die "Kündigung zum nächstmöglichen Termin" im Schreiben erwähnt werden. Wurde zusätzlich eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der ein Vertragspartner regelmäßig einen bestimmten Betrag vom Konto der anderen Partei abbuchen konnte, so sollte diese ausdrücklich widerrufen werden.

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