Gesellschaft

rating
0 Bewertungen

Kündigungsfristen für den Arbeitsvertrag sind verhandelbar

Die gesetzlichen Kündigungsfristen des Arbeitsvertrages sind fest, aber in der freien Wirtschaft sind sie verhandelbar und im Vertrag festgeschrieben.

Die Kündigungsfrist ist der vereinbarte Zeitraum, vom Zugang der Kündigung bis zur dadurch rechtmäßigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, so die ungefähre Definition, die sie vielfach nachlesen können. Wenn sie in der freien Wirtschaft arbeiten, schätzen sie sich vielleicht glücklich. Hier und da ist es immer noch möglich, die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag zu verhandeln und auch im Arbeitsvertrag festschreiben zu lassen. Die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag bei Behörden oder sonstige gebundenen Arbeitgeber richten sich streng nach den gesetzlichen Kündigungsfristen.

Wichtig hier, als Arbeitnehmer können sie mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Monats kündigen. Der Arbeitgeber muss sich an der Dauer der Betriebszugehörigkeit und an den gesetzlichen Kündigungsfristen orientieren. Die Fristen variieren zwischen einem Monat für Zugehörigkeit von zwei Jahren, für mehr als zwanzig Jahre im Betrieb, eine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag von sieben Monaten. Jeweils immer zum Ende eines Kalendermonats. Aber mit der Bedingung, dass die Arbeitszeiten nur für Betriebszugehörigkeiten nach dem 25. Lebensjahr angerechnet werden.

Bei den Arbeitgeberfristen handelt es sich um Mindestkündigungsfristen. Die Kündigungsfristen des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber sind grundsätzlich einzuhalten und dürfen nicht zu Lasten des Arbeitnehmers ausgelegt werden. Andere Kündigungsfristen des Arbeitsvertrages gelten für Probezeiten, für Aushilfen, und in Kleinbetrieben bis 20 Mitarbeiter kann die Mindestkündigungsfrist auf vier Wochen reduziert werden.

Wenn ein Arbeitgeber nun einem Arbeitnehmer kündigt und sich nicht an die vereinbarten oder gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen hält, ist eine Klage möglich und durch das Kündigungsgesetz gerechtfertigt. Die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag sollen es dem Arbeitnehmer ermöglichen, nach einer anderen Tätigkeit umschauen zu können. Dem Arbeitgeber sollen sie ermöglichen, einen Ersatz für seine Arbeitskraft finden zu können.

Wie gesagt, Arbeitgeber müssen sich an die Mindestfristen halten. Durch vertragliche Vereinbarungen ist auch eine Verlängerung möglich. Auch eine Verkürzung ist möglich, kann aber nur durch eine Vereinbarung getroffen werden. Änderungen nach dem Ausspruch einer Kündigung sind nicht rechtens. Es ist interessant, sich mit diesem Thema zu befassen. Auch sie sollten sich mit den Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag auseinandersetzen.

 
Teilen
von Anton Schmitt  26.09.2008
Gestellte Fragen: 0

Fragen zum Beitrag: “Kündigungsfristen für den Arbeitsvertrag sind verhandelbar”

 

Kommentare

Bisherige Kommentare: 0

Verwandte Artikel

18.05.2011

Abgesicherter Arbeitsplatz - Arbeitsvertrag Formular

18.05.2011

Der Tarifvertrag Öffentlicher Dienst regelt das Gehalt

18.05.2011

Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Mieter

18.05.2011

Ein Bewerbungsformular kostenlos herunterzuladen spart Zeit

18.05.2011

Einen rechtlich korrekten Muster Arbeitsvertrag downloaden

18.05.2011

Der Gehalt Rechner

Meistgelesen in dieser Rubrik

Meistgelesen
Empfehlungen