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Gestellte Fragen: 1

Fragen zum Beitrag: “Pfändungsfreies Einkommen - Leben am Existenzminimum”

 
Frage 1
 
Gast - geschrieben am 12.01.2012 um 14:39

Pfändung

Kann eine Lebensversicherung, auf die über vermögenswirksame Leistungen einbezahlt wird gepfändet werden, wenn das Nettoeinkommen einschließlich der VWl den Pfändungsfreibetrag nicht übersteigt.

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Kommentare

Bisherige Kommentare: 2
Autor:

M.Schenkel [Gast]

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Die gesetzliche Pfändungsfreigrenze ist der Grundbetrag.

Arbeit die besser bezahlt wird lohnt sich immer denn da gibt es noch die 10tel Regelung. Vom Einkommen das über die Pfändungsfreigrenze verdient wird bleiben:

3/10 für den Lohnempfänger

2/10 für den Ehepartner

und für jede Unterhaltspflichtige weitere Person je 1/10.

Also: Verheiratet und ein Kind bedeutet,

pfändungsfreigrenze plus 60 Prozent vom Betrag darüber.

Errechenbar über hilfsprogramm.Über Google HS Pfändung eingeben

Autor:

sirbubi [Gast]

Wird das Existenzminimum vom Nettolohn berechnet?

Video zum Thema: “Pfändungsfreies Einkommen - Leben am Existenzminimum”

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