Gesellschaft

rating
0 Bewertungen

Ein Testament verfassen oder die letztwillige Verfügung

Niemand beschäftigt sich gern mit dem Tod. Daher ist es schwer, rechtzeitig und in der richtigen Form eine testamentarische Verfügung aufzusetzen. Wer über sein Vermögen bestimmen möchte, sollte sich rechtzeitig kümmern.

testament verfassen
© britta60 - Fotolia.com
Statistiken zufolge werden bis 2020 ca. 7,5 Mio. Haushalte in Deutschland erben. Dabei werden ca. 2,6 Billionen EUR den Besitzer wechseln. Die sogenannte Verfügung von Todes wegen ist eine der Möglichkeiten das Vermögen des Erblassers im Erbfall abzuwickeln. Es handelt sich um eine einseitige, formbedürftige widerrufbare Willenserklärung, die im Todesfall in Kraft tritt und das Erbe regelt. Wird keine testamentarische Erklärung hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese muss nicht den Vorstellungen des Erblassers entsprechen und kann Streit in der Familie hervorrufen. Eine klare Regelung der Erbfolge durch die letztwillige Verfügung kann das verhindern.

In Deutschland beginnt die Testierfähigkeit mit vollendetem 18. Lebensjahr (wenn keine Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung vorliegt). Wer 16 Jahre vollendet hat, kann eine letztwillige Verfügung errichten, benötigt aber die Mitwirkung eines Notars, muss seine Verfügungen mündlich dem Notar erklären und kann nicht einfach durch ein eigenhändiges Dokument die Erbfolge regeln. In der Regel wird die letztwillige Verfügung durch eine eigenhändig geschriebene Erklärung, die unterschrieben wird, errichtet. Ort und Datum sollten eingetragen werden, damit klar ist, welche Verfügung die letzte und damit die gültige ist. Diese Methode ist die kostengünstigste, weil das Dokument jederzeit ergänzt, geändert oder ersetzt werden kann. Nachteile sind der mögliche Verlust, die Gefahr, dass rechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt wurden und die Gefahr, dass die Verfügung aus einer momentanen Stimmung heraus verfasst wurde. Um diese Gefahren vorzubeugen, kann die Verfügung einem Amtsgericht zur Verwahrung gegeben werden bzw. bei einem Notar, der auf Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen achtet, beurkundet werden.

Gestellte Fragen: 0

Fragen zum Beitrag: “Ein Testament verfassen oder die letztwillige Verfügung”

 

Kommentare

Bisherige Kommentare: 0

Verwandte Artikel

25.10.2010

Kann ich ein 'Darlehen von Privat' bekommen?

18.05.2011

Mit Tagesgeld können Sie Ihr Vermögen arbeiten lassen

25.10.2010

Tagesgeld

Meistgelesen in dieser Rubrik

Meistgelesen
Empfehlungen