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Wer darf ein Testament eigentlich aufsetzen? Bei einem Testament (von Lateinisch "testari" = bezeugen) handelt es sich um eine jederzeit widerrufbare, formal-gebundene Willenserklärung eines Erblassers, die klar regelt, was im Todesfall mit den Besitztümern und Gütern geschehen soll. Eine "letztwillige Verfügung" heißt das Testament formal im deutschen Recht nach BGB § 1937. Testierfähig ist grundsätzlich jeder Bundesbürger über 16 Jahre, der voll zurechnungsfähig ist, d. h. im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte.
Wer sich dazu entschließt, ein Testament anzufertigen, hat hierfür grundsätzlich zwei Möglichkeiten: 1. Ein Notar wird mit der Abfassung beauftragt. Er verwahrt im Anschluss dann auch das Testament. Da somit ein Experte beauftragt wurde, kann man hierbei davon auszugehen, dass alle rechtlichen Vorgaben exakt beachtet und eingehalten wurden. 2. Der Erblasser kann sein Testament auch selbst verfassen. Dabei ist wesentlich, dass das komplette Testament handschriftlich von ihm verfasst wurde (nicht nur die Unterschrift!). Darüber hinaus müssen Ort und Datum erkennbar sein, wann und wo die Unterschrift erfolgte. Die Details der Regelungen sollten klar verständlich und eindeutig verfasst sein und keinen Interpretationsspielraum lassen.
Für zahlreiche Erblasser bedeuten diese formalen Vorgaben ein Hindernis auf dem Weg zum rechtsgültigen Testament. Die Folge: Viele unterlassen es einfach, ein juristisch gültiges Dokument anzufertigen. Unterstützung gibt es jedoch im Internet. Hier finden sich auf zahlreichen Websites verschiedener Anbieter kostenlose Vordrucke und Beispiele für rechtsgültige Testamente. Diese sind bequem über die gängigen Suchmaschinen abrufbar. Formulierungsvorschläge, Layoutbeispiele, Tipps und Tricks sind hier zu finden und erleichtern dem Interessierten die Anfertigung seines rechtsgültigen Testaments. Nur so ist letztlich sicherzustellen, dass das eigene Erbe später in die richtigen Hände gelangt.
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