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Testament-Vordruck kostenlos im Internet erhältlich

Viele Menschen schrecken vor dem Aufsetzen eines eigenen Testaments zurück. Vordrucke, die alle wesentlichen Punkte behandeln, können bei der Überwindung dieser Scheu hilfreich sein.

testament vordruck kostenlos
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Der demografische Wandel ist in aller Munde: Die Deutschen leben immer länger. Gleichzeitig sinkt im Vergleich zu früher der Anteil an jungen Menschen. Ein direkter Vergleich der Geburten- und Sterberate zeigt: die deutsche Bevölkerung (aktuell rund 83 Millionen Bundesbürger) schrumpft. Von Januar bis Dezember 2009 sind in Deutschland laut "Statistischem Bundesamt" 854.544 Menschen gestorben. Im selben Zeitraum wurden aber nur 665.126 Menschen geboren. Das bedeutet ein Minus von 189.418! Im Jahr 2011 starben von Januar bis Oktober bundesweit mehr als 711.100 Menschen. Eine erstaunliche Erkenntnis, die sich in der Vergangenheit abgezeichnet hat: Nur 20 % der Verstorbenen haben ein rechtsgültiges Testament verfasst bzw. verfassen lassen, sodass klar geregelt ist, was mit ihrem Erbe passieren soll. In den allermeisten Fällen ist die Erbfolge klar und folgt den gesetzlichen Regelungen: Ehepartner beerben sich gegenseitig, und wenn keiner von beiden mehr lebt, geht das Erbe automatisch an die gesetzlich anerkannten Kinder. Doch so einfach ist es nicht immer.

Wer darf ein Testament eigentlich aufsetzen? Bei einem Testament (von Lateinisch "testari" = bezeugen) handelt es sich um eine jederzeit widerrufbare, formal-gebundene Willenserklärung eines Erblassers, die klar regelt, was im Todesfall mit den Besitztümern und Gütern geschehen soll. Eine "letztwillige Verfügung" heißt das Testament formal im deutschen Recht nach BGB § 1937. Testierfähig ist grundsätzlich jeder Bundesbürger über 16 Jahre, der voll zurechnungsfähig ist, d. h. im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte.

Wer sich dazu entschließt, ein Testament anzufertigen, hat hierfür grundsätzlich zwei Möglichkeiten: 1. Ein Notar wird mit der Abfassung beauftragt. Er verwahrt im Anschluss dann auch das Testament. Da somit ein Experte beauftragt wurde, kann man hierbei davon auszugehen, dass alle rechtlichen Vorgaben exakt beachtet und eingehalten wurden. 2. Der Erblasser kann sein Testament auch selbst verfassen. Dabei ist wesentlich, dass das komplette Testament handschriftlich von ihm verfasst wurde (nicht nur die Unterschrift!). Darüber hinaus müssen Ort und Datum erkennbar sein, wann und wo die Unterschrift erfolgte. Die Details der Regelungen sollten klar verständlich und eindeutig verfasst sein und keinen Interpretationsspielraum lassen.

Für zahlreiche Erblasser bedeuten diese formalen Vorgaben ein Hindernis auf dem Weg zum rechtsgültigen Testament. Die Folge: Viele unterlassen es einfach, ein juristisch gültiges Dokument anzufertigen. Unterstützung gibt es jedoch im Internet. Hier finden sich auf zahlreichen Websites verschiedener Anbieter kostenlose Vordrucke und Beispiele für rechtsgültige Testamente. Diese sind bequem über die gängigen Suchmaschinen abrufbar. Formulierungsvorschläge, Layoutbeispiele, Tipps und Tricks sind hier zu finden und erleichtern dem Interessierten die Anfertigung seines rechtsgültigen Testaments. Nur so ist letztlich sicherzustellen, dass das eigene Erbe später in die richtigen Hände gelangt.

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