Woher bekommt man einen Testament Vordruck?
Eigentlich braucht es den Testament Vordruck gar nicht, wenn man einige Hinweise zum Abfassen einer letztwilligen Verfügung beachtet.
Der Testament Vordruck kann ohnehin nur als Anleitung dienen, wenn man sein Testament nicht bei einem Amtsgericht oder einem Notar hinterlegen möchte. Da diese Hinterlegung immer auch mit Kosten verbunden ist, wollen viele Menschen aus eigener Kraft mit einem Testament Vordruck ihren letzten Willen so dokumentieren, dass er nach ihrem Ableben auch Rechtskraft erlangt.
Das Testament muss von Erblasser eigenhändig geschrieben sein. Wer ein Freund der Schreibmaschine oder des Computers ist, wird trotzdem zum Stift greifen müssen, weil es nur handschriftlich in vollem Umfang anerkannt wird. Das ist einer der Gründe, warum ein Testament Vordruck nur bedingt helfen kann. Auch der Ort und das Datum des Verfassens muss handschriftlich auf der letztwilligen Verfügung vermerkt sein. Das ist deshalb wichtig, weil manche Erblasser ihre Meinung noch einmal ändern und ein neues Testament verfassen und möglicherweise die ältere Fassung nicht vernichten. Dann kann man am Ausstellungsdatum zuordnen, welches dann umgesetzt werden muss.
Auf dem Testament Vordruck findet man auch den Hinweis auf die Notwendigkeit der eigenhändigen Unterschrift und darauf, dass man als Erblasser dazu schreiben sollte, dass man den letzten Willen freiwillig und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte geschrieben hat. Außerdem glauben viele Menschen, dass man das durch die Unterschrift eines Zeugen bestätigen lassen sollte. Der kann zwar später bezeugen, dass man die letztwillige Verfügung mit der Unterstützung vom Testament Vordruck freiwillig geschrieben und eigenhändig unterschrieben hat, aber den geistigen Zustand eines Menschen kann ein Laie nicht 100-prozentig einschätzen. Dort sollte man entweder einen Arzt bitten oder sich an einen Sozialdienst wenden.
Viele Einrichtungen zum betreuten Wohnen und zur Altenpflege bieten ihren Bewohnern einen Testament Vordruck an, in dem es allerdings nicht um die spätere Aufteilung des Eigentums des Erblassers geht, sondern in dem festgehalten wird, durch wen und wie die Bestattung im Falle des Ablebens durchgeführt werden soll. Damit sichern sich die Einrichtungen für den Fall ab, dass sie beim Tod eines Bewohners dessen Familienangehörige nicht schnell genug erreichen können.


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