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Nachehelicher Unterhalt steht erst nach der Scheidung an

Nachehelicher Unterhalt wird gezahlt, wenn der bedürftige Ehegatte gewisse Voraussetzungen erfüllen kann und bis dieser wieder in einer Beziehung lebt.

nachehelicher unterhalt
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Im Falle einer Scheidung ist der Ehegatte, der mehr verdient, dazu verpflichtet, dem anderen Ehegatten einen nachehelichen Unterhalt zu gewähren. Dabei ist dieser nacheheliche Unterhalt eine der umstrittensten Scheidungsfolgen, die es gibt. Dabei muss der zu zahlende Unterhalt zunächst einmal bewertet werden, denn es gibt verschiedene Formen der Unterhaltszahlung, die ganz entscheidend von der Dauer der Ehe abhängig sind. Gezahlt wird er aber erst, wenn die Scheidung rechtskräftig geworden ist. Vorher kann man als gering verdienender Ehepartner höchstens einen Trennungsunterhalt verlangen, der für die Dauer ab der definitiven Trennung bis zur Scheidung gezahlt werden muss.

Nachehelicher Unterhalt kann nur beantragt werden, wenn die Bedürftigkeit des Ehegatten nachgewiesen werden kann. Diese richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des nicht bedürftigen Ehegatten, was meistens der Ehemann ist. Einen festen Unterhaltssatz gibt es hierbei nicht. Maßgebend sind die Einkünfte des Ehegatten, die während der Ehe erworben wurden. Auf dieser Basis wird der Bedarf für den bedürftigen Ehepartner, beziehungsweise der Ehefrau errechnet.

Nachehelicher Unterhalt ist nicht für die Ewigkeit bestimmt und sorgt immer wieder für Debatten im Bundestag. Vom Grundsatz her soll jeder Ehepartner nach der Ehe eigenständig für sein Leben aufkommen und sorgen. Die unterschiedlichen Formen des nachehelichen Unterhaltes hängen von den gegebenen Lebenssituationen ab. Unterhalt für die Betreuung der Kinder, wegen Alter, Krankheit oder sonstigen schwerwiegenden Gründen. Dabei wird immer noch einmal überprüft, ob der Bedürftige ein Anrecht auf die Unterhaltszahlungen hat und er wirklich nicht seinen eigenen Erwerbstätigkeitspflichten nachkommen kann.

Relativ einfach ist das Handlich des nachehelichen Unterhalts dann, wenn aus der Ehe keine Kinder hervorgegangen sind, und die Ehe nur kurz angedauert hat. Dann gilt in der Regel: die Dauer der Ehe entspricht dem nachehelichen Unterhalt. Sind Kinder vorhanden, dann kann der Unterhalt nicht begrenzt werden, zumindest nicht solange, wie die Kinder noch nicht volljährig sind. Definitiv endet die nacheheliche Unterhaltszahlung erst dann, wenn der bedürftige Unterhaltsberechtigte wieder heiraten wird. Wer dieser Verpflichtung aus dem Weg gehen möchte, der kann vor der Hochzeit eine schriftliche Vereinbarung treffen, die keiner notariellen Form entsprechen müssen. Dennoch sollte man die Vereinbarung von einem Notar beglaubigen lassen.

 
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von Max Lorenz  11.08.2008
Gestellte Fragen: 1

Fragen zum Beitrag: “Nachehelicher Unterhalt steht erst nach der Scheidung an”

 
Frage 1
 
Gast - geschrieben am 30.09.2011 um 00:19

Nachehelicher Unterhalt

Bin bereits seit 2002 geschieden. Habe bis vergangenen Juli Unterhalt für das jüngste Kind erhalten, ich selbst bekam keinen Unterhalt, da der Mann zum Scheidungszeitpunkt nicht für Kinder und Frau Unterhalt bezahlen konnte. Ich verzichtete auf Unterhalt. Bin seit Ende vergangenen Jahres voll erwerbsgemindert mit nur 700 € Rente. Meine Rechtsanwältin meinte nun, mir würde durchaus Unterhalt zustehen. Kann das sein?

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