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Scheidung beantragen: Einige Kriterien sind zu beachten

Nach dem eine Ehe gescheitert ist, wird die Scheidung von einer oder beiden Parteien eingereicht. Dabei sind aber einige Kriterien zu beachten, sonst wird die Scheidung vom Gericht nicht zugelassen.

scheidung beantragen
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Das Scheitern einer Ehe hat ganz verschiedene Gründe. Der häufigste Grund ist Untreue oder Eifersucht. Etwa 35 Prozent lassen sich deshalb scheiden. Weitere Gründe sind das Auseinanderleben des Paares, verschiedene Lebenseinstellungen oder Zukunftsperspektiven oder die langweilige Routine der Beziehung. 2007 betrug die durchschnittliche Ehedauer 13,9 Jahre; 2006 hingegen nur 11,5 Jahre. Die Tendenz einer Ehedauer wird durchschnittlich länger. Kommt es zu dem Aus einer Ehe, wird von einem Partner die Scheidung eingereicht. In 56 Prozent der Fälle reicht die Frau die Scheidung ein. Bevor es zur Scheidung kommt, ist das Trennungsjahr zu absolvieren. Das bedeutet, dass das Ehepaar ein Jahr getrennt leben muss. Um dies nachzuweisen, muss ein Partner aus der Hausgemeinschaft ausziehen. Sollte dies aus persönlichen Gründen, zum Beispiel Kindern, nicht möglich sein, muss das Paar beweisen, dass es nicht Bett und Haushalt teilt.

Der Verzicht auf das Trennungsjahr ist nur in Härtefällen möglich. Mögliche Gründe hierfür können Gewaltehen sein. Die Entscheidung liegt allerdings immer beim Familiengericht. Bei einvernehmlichen Scheidungen ist das Trennungsjahr ebenfalls Pflicht. Zudem müssen im Scheidungsantrag Erklärungen über mögliche Unterhalts- oder Sorgerechtsverpflichtungen beiliegen. Auch bei einvernehmlichen Scheidungen empfiehlt es sich immer, dass beide Parteien einen eigenen Anwalt haben. Nur so können eventuelle Ungerechtigkeiten ausgeschlossen werden. Der Antrag der Scheidung kann nur von einem Anwalt ausgeführt werden. Die Person, die die Scheidung einreichen will, braucht also in jedem Fall einen Anwalt. Vor allem, wenn es um Unterhalts- oder Sorgerechtsverhandlungen geht, ist das Hinzuziehen eines Anwalts durch den Partner ebenfalls ratsam. Generell brauchen beide Seiten den Anwalt, da der so genannte Versorgungsausgleich nur von Anwälten ausgeführt werden darf.

Die Entscheidung über das zuständige Familiengericht wird über den letzten gemeinsamen Wohnort gefallen. Ist dieser beispielsweise in München gewesen, so ist das Familiengericht München zuständig. Lebt keiner der Parteien mehr am letzten Wohnort, so ist das Familiengericht zuständig, wo der Antragsgegner lebt. Im Jahr 2009 wurden 185817 Scheidungen durchgeführt. Im Jahr heiraten etwa 13.000 Paare, und am Tag lassen sich durchschnittlich 500 Paare scheiden. Eine Ehe gilt laut Gesetzt als gescheitert, wenn keine Lebensgemeinschaft mehr besteht oder die Wiederherstellung der Ehe nicht zu erwarten ist. Das ist der Fall, wenn das Paar nachweislich seit drei Jahren getrennt lebt oder beide Partner sich nach dem Trennungsjahr für die Scheidung entscheiden. In seltenen Fällen entschließt sich das Gericht gegen die Trennung, weil es an eine Wiedervereinigung des Paares glaubt. Nachdem vom Gericht alle Belange geklärt sind, wird in den meisten Fällen die Scheidung ausgesprochen.

von Marko Neumann
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