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Einspruch einlegen innerhalb der Einspruchsfrist

Ein Einspruch ist ein außergerichtlicher Rechtsbehelf, der bei bestimmten Verwaltungsakten eingelegt werden kann. Er muss fristgerecht beim jeweiligen zuständigen Bearbeiter eingereicht werden.

einspruch einlegen
© Thorben Wengert / http://www.pixelio.de
Wird ein Einspruch eingelegt, so verhindert man zunächst einmal, dass ein Verwaltungsakt bestandskräftigt wird. Ein Einspruch kann gegen einen Verwaltungsakt eingelegt werden. Solche Verwaltungsakte sind beispielsweise Bußgeldbescheide oder Ordnungswidrigkeiten, Versäumnisurteile, Steuerbescheide, Vollstreckungsbescheide und Patentangelegenheiten. Der Einspruch bewirkt, dass der angefochtene Verwaltungsakt auf seine Rechtsmäßigkeit geprüft wird.

Damit ein Einspruch wirksam ist, muss dieser erstens innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Einspruchsfrist erfolgen. Diese Frist beträgt einen Monat nach Zugang des Verwaltungsaktes. Erfolgte keine ordentliche Belehrung über die Möglichkeit des Einspruches, so verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Zweitens muss ein Einspruch immer schriftlich bei dem zuständigen Bearbeiter eingereicht werden, am besten per Brief mit Einschreiben. So hat der Mensch, der Einspruch einlegt immer den entsprechenden Nachweis.

Zur Fristwahrung reicht es auch, einen Einspruch auch ohne Angabe von Gründen einzureichen. Die Begründung sollte aber auf jeden Fall kurzfristig nachgereicht werden. Wer einen Einspruch einlegt, muss keine zusätzlichen Kosten dafür tragen.

Bevor ein Einspruch eingelegt wird, sollte sich jeder genau überlegen, ob der Verwaltungsakt wirklich unberechtigt zustande gekommen ist. Besonders bei Verkehrsdelikten wird oftmals gerne Einspruch eingelegt, um einem Fahrverbot zu entkommen.

Gestellte Fragen: 1

Fragen zum Beitrag: “Einspruch einlegen innerhalb der Einspruchsfrist”

 
Frage 1
 
Gast - geschrieben am 19.12.2011 um 12:29

Welche Frist

Zur Fristwahrung reicht es auch, einen Einspruch auch ohne Angabe von Gründen einzureichen. Die Begründung sollte aber auf jeden Fall kurzfristig nachgereicht werden.

welche frist genau hat man.

gibt es da eine genaue zeitangabe.

Antworten 1
 
Gast - geschrieben am 29.03.2012 um 09:08

meisten 14 Tage nach Eingang des Schriebes. Rückseitig ist meisten ein entsprechender Hinweis zu finden.

Kommentare

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